Braunschweig. . Kunden können sich ab nächster Woche ins Register eintragen.

Die Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern hat die nächste Stufe erreicht: Vom Abgas-Betrug betroffene Kunden können sich ab nächster Woche in das Klage-Register des Bundesamts für Justiz eintragen, wie der Verbraucherzentrale-Bundesverband erklärte, der die Klage zusammen mit dem ADAC eingereicht hat. Das Oberlandesgericht Braunschweig veranlasste am Freitag die öffentliche Bekanntmachung, wie es mitteilte.

Die Verbraucherschützer wollen klären lassen, ob die Kunden Schadenersatzanspruch haben und wie hoch dieser wäre. Die Klage bezieht sich auch auf Wagen von Audi, Skoda und Seat mit dem Betrugs-Motor EA 189 – auch falls diese bereits verkauft oder verschrottet wurden.