Braunschweig. Gegen seine Entlassung hat er geklagt. VW muss diese vor Gericht nun erst einmal begründen.

Seit drei Jahren war der frühere Dieselmotoren-Entwicklungschef der Marke VW wegen des Abgas-Skandals von seinem Job freigestellt – sein Monatsgehalt von rund 41.000 Euro bezog er weiter. Doch nachdem der Autobauer Anfang August Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Braunschweig erhalten hatte, kündigte er dem Ex-Hauptabteilungsleiter kurz darauf fristlos. Zu Unrecht, findet der 52-Jährige, und klagte gegen die Kündigung. Nun muss VW dem Gericht erst einmal schriftlich begründen, warum er entlassen wurde.

Ein Anwalt von VW erklärte am Montag beim Gütetermin am Braunschweiger Arbeitsgericht, die Erkenntnisse der Staatsanwälte hätten die Wolfsburger zur Kündigung veranlasst. Der Anwalt des Managers hielt dagegen, er sei gespannt auf diese Erkenntnisse. Wegen welcher Handlungen seinem Mandanten Betrug und Urkundenunterdrückung vorgeworfen werde, erschließe sich ihm in keiner Weise. Der 52-Jährige sei an der Entwicklung des Betrugs-Motors EA 189 nicht beteiligt gewesen; seine Aufgabe sei die Entwicklung des Nachfolgemotors gewesen. Außerdem sei er weder für die Software noch die Zulassung verantwortlich gewesen.