Wolfsburg/Berlin. Ziel der Klage sei es, gerichtlich festzustellen, dass Volkswagen „mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ habe.

Rund drei Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren wollen Verbraucherschützer und der ADAC betroffenen VW-Fahrern einen Anspruch auf Schadenersatz erstreiten. Ziel der sogenannten Musterfeststellungsklage sei es, gerichtlich festzustellen, dass Volkswagen „mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ habe. Dies teilten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC am Mittwoch in Berlin mit. Beteiligen könnten sich kostenlos alle, die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft hätten, für die es einen Rückruf gab.

Verbraucherschützer wollen Druck auf VW erhöhen

Die Verbände wollen die Klage am 1. November am Oberlandesgericht Braunschweig einreichen - dann tritt das Gesetz in Kraft, das die neue „Einer-für-alle-Klage“ ermöglicht. Durchsetzen müssten geschädigte Dieselfahrer ihren Schadenersatz-Ansprüche am Ende zwar einzeln. Würde das Gericht aber grundsätzlich feststellen, dass Volkswagen ihnen Schadenersatz schulde, wäre das einfacher. Zudem steigt nach Einschätzung der Verbraucherschützer und des ADAC der Druck auf den Wolfsburger Autobauer, betroffenen Dieselkunden finanziell entgegenzukommen.

Justizministerin Barley begrüßt Verbraucherklage gegen Volkswagen

Bundesjustizministerin Katarina Barley hat die Ankündigung einer Verbraucherklage gegen Volkswagen begrüßt. Sie freue sich, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC die erste „Eine-für-alle-Klage“ erheben wollen, teilte die SPD-Politikerin am Mittwoch mit. „Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht die Dummen sein, wenn sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten.“

Volkswagen sieht keine Rechtsgrundlage für Kundenklagen

Volkswagen sieht auch nach der Ankündigung einer Verbraucherklage gegen das Unternehmen wenig Aussichten für Klagen von Kunden. «Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland», heißt es in einer VW-Stellungnahme vom Mittwoch. Schon heute blieben die Klagen von Volkswagen-Kunden vor Landgerichten überwiegend erfolglos. Es gebe zudem zwölf Urteile vor Oberlandesgerichten, die allesamt im Sinne von Volkswagen beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen seien. Auch fänden sich inzwischen zahlreiche Zurückweisungsbeschlüsse von Oberlandesgerichten, die überwiegende Mehrheit hiervon ebenfalls zugunsten von Volkswagen beziehungsweise der Händler, erklärte der Autobauer. Den Angaben zufolge sind in Deutschland rund 23 800 Verfahren im Diesel-Skandal anhängig. Rund 6100 Urteile seien ergangen. In manchen Fällen kommt es aber auch dazu, dass sich Konzern und Dieselkunden vor einer Gerichtsentscheidung per Vergleich auf eine individuelle Entschädigung einigen.

Im September 2015 hatte Volkswagen Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt und öffentlich gemacht, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. dpa