Braunschweig. Auf Abmahnungen wegen „Streaming“ sollte man nicht reagieren. „Enkeltrick im Internet“ nennt ein Braunschweiger Wirtschaftsinformatiker die Masche.

Videos im Internet über ein sogenanntes Streaming anzuschauen, dürfte weiter rechtlich unbedenklich bleiben. Diese Ansicht vertritt Stefan Gille, Braunschweiger Rechtsanwalt für Internetrecht. Gille hält es für sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht das Streaming ahndet. Das Urheberrechtsgesetz schätze schon jetzt vorübergehende Vervielfältigungshandlungen als zulässig ein, sagt er.

Die Diskussion um die rechtlichen Folgen beim Ansehen eines Video-Streams war entbrannt, nachdem eine Anwaltskanzlei im Advent Zehntausende Abmahnschreiben verschickt hatte. Die Abgemahnten sollen Urheberrechte eines Klienten verletzt haben, indem sie Sexfilmchen auf einer Internet-Webseite angesehen haben sollen.

Gerald Fricke, Akademischer Rat am Institut für Wirtschaftsinformatik der TU Braunschweig, appelliert an die Internetnutzer, mit offeneren Augen im Netz unterwegs zu sein: „Absurde und betrügerische Abmahnungen sind der Enkeltrick im Internet, mit dem die Unbedarftheit von Bürgern oder auch Gerichten ausgenutzt wird. Dagegen brauchen wir eine bessere Alltagskompetenz.“

Auch das Bundesjustizministerium hält das reine Betrachten eines Video-Streams nicht für eine Urheberrechtsverletzung. Entscheidend dafür ist, dass das Video beim Streaming nicht auf der Festplatte des Computers, sondern lediglich kurzfristig im Zwischenspeicher gesichert wird.

Das Bundesjustizministerium hatte auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion geantwortet. Aber die Bundesregierung macht in ihrer Antwort klar, dass die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Video-Streamings noch durch Gerichte geklärt werden müsse. Das könne „nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden“.

Mehr zum Thema lesen Sie hier.