Berlin. Zum Jahreswechsel ist das Heizungsgesetz in Kraft getreten. Bei Verstößen sieht es zum Teil hohe Bußgelder vor. Welche Strafen drohen?

  • Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Heizungsgesetz sorgt dafür, dass eine Modernisierung bestimmter alter Heizsysteme für Hausbesitzer verpflichtend geworden ist
  • Wer sich nicht an die neuen Regeln bei der Heizung hält, kann sanktioniert werden
  • Welche Strafen drohen Hausbesitzer?

Weg von den fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Gas und stattdessen auf regenerative Alternativen wie die Wärmepumpe oder die Nah- und Fernwärme setzen – mit dem neuen Heizungsgesetz will die Ampel-Koalition diesen Wechsel beschleunigen. Zum Jahreswechsel ist es in Kraft getreten.

Laut der Gesetzesnovelle ist ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen Pflicht. Obwohl ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen aufgehoben wurde, sind klassische fossile Heizungen de facto nicht mehr erlaubt. Über die von Wirtschaftsminister Robert Habeck ins Spiel gebrachten Pläne wurde im letzten Jahr viel debattiert.

Heizung ab 2024: Hohe Bußgelder drohen – auch bei Wärmepumpen

Mit dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes könne bei Verstößen nun auch Bußgelder verhängt werden. Bereits 2023 drohten Strafen für Heizungsbesitzer – etwa bei Nichteinhaltung der Austauschpflicht nach 30 Jahren. Jetzt wurden die Bußgelder noch einmal erhöht. Konkret muss – je nach Verstoß – mit Bußgeldern zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro gerechnet werden. Die Nichteinhaltung der Wärmepumpeninspektion wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet.

Auch auf Hausbesitzer mit einer Wärmepumpe können ab 2024 Bußgelder zukommen – etwa, wenn die Inspektion missachtet wird.
Auch auf Hausbesitzer mit einer Wärmepumpe können ab 2024 Bußgelder zukommen – etwa, wenn die Inspektion missachtet wird. © iStock/Collage: FUNKE | Unbekannt

Neue Bußgelder ab 2024: 5000 bis 50.000 Euro – so teuer können einzelne Verstöße werden

Bei schweren Verstößen können sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Hierzu zählen nach Informationen nicht gedämmte Geschossdecken in Neubauten oder umweltschädliche Heizungsanlagen, die trotz Verbot weiter betrieben werden. In Gebäuden mit einer alten Heizung sollen die Schornsteinfeger die Kontrollen übernehmen. Vom Verband der Schornsteinfeger gibt es daher eine klare Empfehlung.

VerstoßBußgeld
Missachtung der Austauschpflicht für Heizungen nach 30 JahrenBis zu 10.000 Euro
Missachtung der Wärmepumpen-InspektionBis zu 5.000 Euro
Nicht fristgerechte HeizungsinspektionBis zu 10.000 Euro
Schwere Verstöße wie nicht gedämmte Geschossdecken oder Nutzung umweltschädlicher Heizungsanlagen50.000 Euro

Nachfolgend haben wir zudem für Sie aufgelistet, welche Änderungen für Immobilienbesitzer nun gelten.

Wärmepumpen-Inspektion im Heizungsgesetz: Wer betroffen ist – und was für Fristen gelten

Neu ist vor allem die Inspektionspflicht für Verbraucher mit einer Wärmepumpe. Bisher waren von einer solchen Vorgabe vorrangig Besitzer einer Öl- oder Gasheizung betroffen. Seit 2024 sieht die Ampel-Koalition auch für Wärmepumpen routinemäßige Kontrollen vor. Alle Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2024 neu als Heizungsanlage installiert werden, müssen nach Ablauf einer vollständigen Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme von einem Experten überprüft werden.

Alle Wärmepumpen – die vor Januar 2024 neu eingebaut wurden – sollen bis zum 1. Januar 2029 eine "Betriebskontrolle" durchlaufen. Für Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sollen nach Informationen von "CHIP 365" und "FOCUS Online" gesonderte Fristen gelten. Zusätzliche Wartung soll auch auf Hausbesitzer mit einer Heizung zukommen, die Wasser als Wärmeträger nutzt – dazu zählen auch Gas- und Ölheizungen. Für alle nach Oktober 2009 eingebauten Anlagen soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach der Installation ein Kontroll-Check erfolgen.

Nicht nur Heizungen sind vom Gesetz betroffen: Isolierpflicht und Verbot für bestimmte Rohre

Auch für Besitzer klassischer Heizungen stehen Kontrolltermine an. Um den „hydraulischen Abgleich“ und andere „Optimierungsmaßnahmen“, wie es im neuen Heizungsgesetz heißt, kommen viele Verbraucher nicht herum. Der „hydraulische Abgleich“ ist für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen vorgeschrieben. Diese Anforderungen gelten:

SchrittDefinitionNormen
1Heizlastberechnung für jeden Raum anfertigenDIN EN 12831:2017-09, DIN/TS 12831-1:2020-4
2Überprüfung der Heizflächen auf Eignung für niedrige Vorlauftemperaturen-
3Nur bei Bedarf: Optimierung der Heizflächen für niedrige Vorlauftemperaturen-
4Anpassung der Regelung der Vorlauftemperatur-

Interessant ist auch die Sanierung – Stichwort: Rohrisolation. Rohre für Warmwasser oder Heizungen müssen irgendwann ausgetauscht werden. Das neue Heizungsgesetz schreibt eine Dämmpflicht vor – das heißt: Neu verlegte Rohre müssen zwingend gedämmt sein und dürfen eine durchschnittliche Oberflächentemperatur von 40 Grad nicht überschreiten. Freiliegende Rohre sind ab 1. Januar 2024 überhaupt nicht mehr erlaubt. Das neue Heizungsgesetz fordert „Dämmstoff“ oder „Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit“.

Heizungstausch 2024: Gas oder Öl gegen eine Wärmepumpe – wann die Miete erhöht werden kann

Zu guter letzt findet sich im Heizungsgesetz auch ein Paragraf in Bezug auf Mieterhöhungen. Konkret sieht Paragraf 71m eine Erhöhung der Miete als gerechtfertigt an, wenn die alte Heizung gegen eine klimafreundliche Technologie wie eine Wärmepumpe ausgetauscht wird. Die Maßnahme gilt als Modernisierung und kann als solche geltend gemacht werden. Es gibt allerdings eine Voraussetzung: Die eingebaute Wärmepumpe muss eine Arbeitszahl von mindestens 2,5 erreichen.