Düsseldorf. Banken sichern sich bei Immobilienkrediten für den Fall ab, dass der Schuldner die Raten nicht zahlt.

Vor dem Verkauf einer Immobilie kann es sinnvoll sein, eine Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Für manche Interessenten sei der lastenfreie Kauf attraktiver, erklärt David Riechmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Hintergrund.

Die Bank bekommt das Recht zur Zwangsversteigerung

Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Immobilienkredit und gibt dem Geldinstitut das Recht zu einer Zwangsversteigerung, falls der Schuldner die Raten nicht zahlt. Ist der Kredit getilgt, kann sie gelöscht werden – schließlich hat sie ihre Sicherungsfunktion erfüllt.

Nötig ist das nicht immer. Das Austragen kostet Geld. Und: „Eine Grundschuld ist im Grundbuch als solche nicht schädlich“, schildert Riechmann. Unnötig sei das Löschen zum Beispiel, wenn der Kredit zwar abbezahlt ist, man aber für eine größere Renovierung erneut Geld von der Bank leihen möchte. Zumindest dann, wenn man die ursprüngliche Grundschuld dafür nicht erhöhen muss, erläutert der Experte.

Ein weiteres Szenario ist die Anschlussfinanzierung eines laufenden Darlehens. Da macht es aus Sicht des Verbraucherschützers mehr Sinn, die vorhandene Grundschuld zu übertragen, als sie zu löschen und anschließend zugunsten der neuen Bank eine neue Grundschuld eintragen zu lassen.

Die Löschung der Grundschuld laufe über das Grundbuchamt, führt Riechmann aus. Man braucht eine Löschungsbewilligung des eingetragenen Gläubigers in notarieller Form und von den eingetragenen Eigentümern notariell beglaubigte Löschungszustimmungen. Diese Unterlagen reicht man selbst oder der Notar bei dem Amt ein. Dort wird der Antrag geprüft und die Grundschuld schließlich gelöscht.

Die Löschungskosten hängen von der Höhe der Schuld ab

Was kostet das? Die Gebühren beim Grundbuchamt hängen vom Wert der Grundschuld ab, erklärt Riechmann. Beim Notar kommt es darauf an, ob man sich lediglich die Unterschriften auf einen bereits vorliegenden Löschungsantrag beglaubigen lässt. Das koste weniger, als wenn der Notar den Antrag erstellt und mit dem Grundbuchamt korrespondiert. Insgesamt können schnell mehrere Hundert Euro anfallen.