Berlin. Gute Wohngebäudepolicen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit. Sonst kann die Existenz gefährdet sein.

Eine Wohngebäudeversicherung soll für Schäden aufkommen, die durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel sowie Überschwemmungen oder Erdrutsche entstehen. Jeder Immobilienbesitzer braucht sie nach Angaben der Stiftung Warentest.

Versicherte sollten jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau prüfen, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung einschränkt. Denn eine Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 12/2018) zeigt: Nicht bei jedem Tarif ist es abgedeckt, wenn Hausbesitzer grob fahrlässig handeln, also etwa eine Kerze anlassen und das Gebäude verlassen, worauf ein Brand ausbricht. In solchen Fällen bleiben Kunden unter Umständen auf hohen Rechnungen sitzen ­– ein existenzgefährdendes Risiko.

In der Untersuchung bekamen deshalb 51 von 108 Tarifen die Bewertung „mangelhaft“. Immerhin 42 Tarife waren „sehr gut“. Aus Sicht der Tester sollten sehr gute Tarife Folgendes abdecken: Abbruch- und Aufräumkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Dekontamination des Erdreiches, Überspannung sowie Bewegungs- und Schutzkosten. Es lohnt sich, insbesondere Altverträge zu prüfen. Insgesamt gibt es große Preisunterschiede – den vollen Schutz bei grober Fahrlässigkeit bieten meist nur die teuren Tarif-Varianten.

Denken Verbraucher über einen Versicherungswechsel nach, sollten sie zunächst ihren Anbieter kontaktieren. Unter Umständen reicht der Wechsel in einen neuen Tarif, um den vollen Schutz zu erlangen. Bevor sie alte Verträge kündigen, sollten sie zudem erst einen neuen abschließen - dies gilt vor allem bei Altbauten. Denn Versicherer sind nicht dazu verpflichtet, Kunden anzunehmen.