Berlin. 9/10-Regel: Eine Neuregelung zum 1. August erleichtert Bürgern über 55 die Rückkehr zur gesetzlichen Kasse.
Im Alter steigen die Beiträge für privat Krankenversicherte oft stark an. Dann kann die monatliche Zahlung Männer und Frauen mit geringer Rente überfordern. Doch ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich. Ab dem 1. August können einige Rentner oder angehende Ruheständler doch noch auf eine Wechselmöglichkeit hoffen. Dann tritt eine Änderung im Sozialrecht in Kraft.