Wolfsburg. Das OLG Braunschweig hat einem Werder-Fan Recht gegeben, dem mit einer Gruppe von Ultras die Fahrt zum Spiel beim VfL Wolfsburg verweigert worden war.

"Das OLG stellt in seinem Beschluss klar, dass eine Sippenhaft von Fußballfans nicht zulässig ist", sagte die Anwältin des Werder-Fans am Mittwoch nach Zustellung des Urteils vom 30. August. Der Fan kann nun auf Schadensersatz klagen. «Das werden wir sicherlich auch geltend machen», sagte die Anwältin.

Der Bremer war zusammen mit 39 anderen Fans am 24. Februar 2017 nach Wolfsburg gefahren, um das 2:1 Werders beim VfL anzuschauen. Kurz vor der Ankunft wurde der Bus der Gruppe an der Autobahn abgefangen, kontrolliert und schließlich zurück nach Bremen eskortiert. Begründet wurde dies mit Schmierereien an einer Raststätte von allerdings unbekannten Tätern. Dagegen legte der Fan Beschwerde vor dem Amtsgericht Wolfsburg ein, die jedoch in erster Instanz abgelehnt worden war. Mit Unterstützung des bundesweiten Fanrechtefonds ging der Betroffene in die nächste Instanz und bekam nun vor dem OLG Recht.

In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass eine Zugehörigkeit zur Ultra-Szene nicht ausreiche, um von einer Gefährdung dieser Personen auszugehen. Indes kommt es häufiger vor, dass Fan-Gruppierungen auf dem Weg zu einem Spiel kontrolliert und wieder nach Hause geschickt wurden. «Das OLG erteilt dieser rechtswidrigen Polizeipraxis eine klare Absage», sagte der Bremer Grünen-Poltiker Wilko Zicht vom Fanrechtefonds.