Wolfsburg. Veranstalter VfL e. V. gibt den Verlauf der neuen Radstrecke 36. Wolfsburger Volkstriathlons bekannt – Anmeldung ist eröffnet.

Angekündigt war die Streckenänderung bereits, nun steht sie auch fest: Ausrichter VfL Wolfsburg e. V. hat die neue Radstrecke für den am Samstag, 9. Juli, stattfindenden 36. Wolfsburger Volkstriathlon veröffentlicht. Es geht in den Nordkreis unserer Stadt.

Eine schnelle Strecke für die Triathleten

Die Strecke verläuft aber ausschließlich auf Wolfsburger Territorium. Der VfL teilt mit: „Die Triathletinnen und Triathleten erwartet eine flache und schnelle Strecke, die auch für Einsteiger/innen gut geeignet ist. Zu fahren sind gut 21 Kilometer.“ Vom Allersee geht es zuerst in die Nordstadt, über die Schulenburgallee Werderstraße, Franz-Marc-Straße und Hubertusstraße auf die Jembker Straße bis nach Brackstedt. Der Ort wird über die Straße Am Lerchenberg durchfahren bis zur Höhe Brackstedter Mühle. Dort knickt die Streckenführung im Bereich des Erdbeerfeldes in die gut zu befahrenden Wirtschaftswege ab. Nach Erreichen der Verbindungsstraße Brackstedt/Velstove geht es bis nach Velstove. Über die L291 führt die Strecke dann weiter bis auf die B188. Anschließend geht es über die Bundesstraße zurück in den Allerpark.

Hinweise zu Straßensperrungen, Einschränkungen für den Verkehr und Hinweise für die Anwohner werden laut VfL e. V. rechtzeitig vor dem Event veröffentlicht. Die Schwimm- und Laufstrecke bleiben 2023 unverändert.

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Bis zu 200 Staffeln beim Wolfsburger Volkstriathlon

Auch sportlich gesehen sind die Planungen in vollem Gange. Die Online-Anmeldung ist bereits eröffnet, und Meldungen sind weiterhin möglich. Neben den klassischen Einzelstartplätzen werden 2023 auch erstmals bis zu 200 Staffeln an den Start gehen können.

Das Startgeld hat folgende Höhen: 40 Euro (für Startpass-Inhaber) und 43 Euro (ohne Startpass) sowie 81 Euro für Staffeln. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.triathlon-wob.de. Anmeldeschluss ist am 30. Juni um 12 Uhr (oder eher beim Erreichen des Teilnehmerlimits).