Bremen. Dem Sportwettenanbieter bwin stehen keine Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Bremen wegen des untersagten Trikotsponsorings bei Werder zu. Das Oberlandesgericht wies eine Klage des Unternehmens über 5,9 Millionen Euro im Berufungsverfahren zurück (Az. 1 U 6/08).

Der Fußball-Bundesligaverein Werder Bremen hatte mit bwin einen Sponsorvertrag über 4,9 Millionen Euro pro Jahr plus Erfolgsprämien geschlossen, der von Juli 2006 bis zur Saison 2008/2009 laufen sollte. Am 7. Juli 2006 hatte die Stadt aber untersagt, für Sportwetten oder andere Glücksspiele zu werben, die ohne Genehmigung Bremens veranstaltet werden. (dpa)