Braunschweig. . Das Urteil des DFB-Bundesgerichts vom 30. April ist rechtskräftig. Der Eintracht-Braunschweig-Spieler ist damit am Wochenende wieder spielberechtigt.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat eine Fünf-Spiele-Sperre gegen den Drittliga-Profi Robin Becker wieder aufgehoben und den Verteidiger von Eintracht Braunschweig vom Vorwurf der rassistischen Beleidigung freigesprochen. Das gaben Verband und Verein am Dienstagabend bekannt. Der 22-Jährige kann damit am Sonntag im Spiel beim VfR Aalen wieder eingesetzt werden.

Neues Videomaterial belegt: Kein beleidigender Wortwechsel

„Aufgrund der heute erstmals vorgelegten weiteren Fernsehaufzeichnung, in der zum ersten Mal der gesamte Vorgang zu sehen war, konnte geklärt werden, dass der Wortwechsel, in dessen Rahmen die schwere Beleidigung gefallen sein soll, jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt zwischen diesen Beteiligten stattgefunden hat“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Oskar Riedmeyer. „Deswegen konnte der Nachweis eines Fehlverhaltens nicht geführt werden und der Spieler war freizusprechen.“

Ermittlungen richteten sich zunächst gegen Kessel

Hintergrund ist ein Vorfall beim Drittligaspiel zwischen der Eintracht und 1860 München (1:1) am 30. März. Kurz nach dem Schlusspfiff spuckte der Münchner Spieler Efkan Bekiroglu den Braunschweiger Verteidiger Benjamin Kessel an und wurde dafür vom Sportgericht für drei Spieler gesperrt. Die Sechziger erhoben jedoch den Vorwurf, dass Bekiroglu und auch ihr Spieler Kodjovi Koussou vor dieser Szene beleidigt worden seien. Der Kontrollausschuss des DFB leitete zunächst Ermittlungen gegen Kessel ein. Am vergangenen Freitag verhängte das Sportgericht dann die Sperre gegen Becker.

„Wir sind sehr froh – vor allem natürlich auch für den Menschen Robin Becker – dass das DFB-Bundesgericht unserer Berufung stattgegeben und das Urteil aufgehoben hat“, sagte das Braunschweiger Aufsichtsratsmitglied Tobias Rau. Die Vorwürfe seien „schwer und für uns zu keiner Zeit nachvollziehbar gewesen“. dpa