Salzgitter. Der Rat der Stadt hat über die neuen Steuersätze entschieden. Was das für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet, lesen Sie hier.
Der Rat der Stadt Salzgitter hat für das Jahr 2024 keine neuen Grundsteuer-Hebesätze beschlossen. Das berichtet die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Die in der Sitzung des Gremiums am 1. Dezember 2020 festgelegten Sätze (Grundsteuer A: 390 Prozent, Grundsteuer B: 540) gelten demnach fort.
Die Stadt weist aber auch darauf hin: Für das Kalenderjahr 2024 werden vor diesem Hintergrund nur in den Fällen Grundbesitzabgabenbescheide versandt, in denen sich die Straßenreinigungsgebühren oder die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer geändert haben.
Salzgitteraner müssen auch ohne Bescheid pünktlich zahlen
Weiter heißt es: Für alle Grundstücke, bei denen seit der letzten Bescheid-Erteilung keine Änderung eingetreten ist, werden die Abgaben durch die Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. Und: Sie sind in der bisherigen Höhe auch ohne neuen Bescheid zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen.
Die Termine: Die Grundsteuern für 2024 werden jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und auch am 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die sich für eine jährliche Zahlung entschieden haben, werden die Grundbesitzabgaben am 1. Juli 2024 fällig.
Bei Lastschrift-Erlaubnis wird das Geld eingezogen
Weiter zu den Regularien erläutert die Verwaltung: Soweit der Stadt Salzgitter ein Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, werden Forderungen durch die Gläubiger-Identifikationsnummer DE98KVS00000159419 und eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Die Mandatsnummer wurde gesondert mitgeteilt. Die Lastschriften werden zu den genannten Fälligkeitsterminen beziehungsweise dem nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag vom angegebenen Konto eingezogen.
Wichtig zu wissen für die Salzgitteraner: Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Abgabenfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Der Klageweg ist für die Salzgitteraner möglich
Aber: Die Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Tag der Bekanntmachung durch Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig angefochten werden.
Weitere Informationen sind erhältlich beim Fachdienst Haushalt und Finanzen telefonisch unter (05341) 8393779 sowie per E-Mail unter steuern@stadt.salzgitter.de
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red