Salzgitter-Bad. Das ist nach Einschätzung der Wohnbau Salzgitter die aktuelle Lage beim bezahlbaren und öffentlich geförderten Neubau in Salzgitter-Bad.

In einem der Neubauprojekte in Salzgitter vermietet die Wohnbau Salzgitter nach eigenen Angaben als „Leuchtturmprojekt“ insgesamt 18 öffentlich geförderte und daher bezahlbare Seniorenwohnungen. Ausgerechnet für die beiden rollstuhlgerechten Wohnungen an der Hedwigstraße 48 in Salzgitter-Bad fänden sich aber seit fast eineinhalb Jahren keine Mieter. Warum ist das so? Diese Frage beschäftigt das Unternehmen.

Viele Wohnungen der Wohnbau Salzgitter stammten aus den 1950er und 1960er Jahren und seien weder barrierefrei noch behindertengerecht. Heute ist bei Neubauten Barrierefreiheit und rollstuhlgerechtes Wohnen nicht mehr wegzudenken, so die Wohnbau. Bei den aktuell dramatisch ansteigenden Baukosten könne aber eine bezahlbare Miete nur durch öffentliche Fördermittel erreicht werden.

Klare Vorgaben in Gesetzen

Genau diese Fördergesetze machten dafür auch klare Vorgaben, wie beispielsweise die Wohnungsgröße. Zusätzlich werde in der Niedersächsischen Bauordnung vorgegeben, dass jede achte Wohnung auch rollstuhlgerecht sein müsse.

Die Wohnbau sagt. „Und genau hier liegt das Problem.“ Die gesetzlichen Vorgaben erforderten für rollstuhlgerechte Wohnungen viel Platz – und diese Wohnungen der Wohnbau seien jeweils 66 Quadratmeter groß. Größer dürften sie aufgrund der Förderbestimmungen nicht sein, und diese Größe sei für zwei Personen in der Regel auch völlig ausreichend. „Wenn nun aber eine Betreuungsperson mit im Haushalt lebt, ist ein Schlafzimmer in vielen Fällen zu wenig.“

Kein zweites Schlafzimmer möglich

Hans-Werner Eisfeld, Vorsitzender des Behindertenbeirates der Stadt Salzgitter, Mitglied im Ausschuss für Bau und Stadtplanung der Stadt Salzgitter sowie im Landesbehindertenbeirat, macht auf die Wünsche seiner Klientel besonders aufmerksam, berichtet das Unternehmen und zitiert: „Immer wieder fordern meine Mitglieder einen zusätzlichen Schlafraum. Erwachsene Kinder, die ihre Eltern pflegen und in derselben Wohnung leben, brauchen auch ihren Rückzugsort.“ Ein zweites Schlafzimmer sei aber nicht möglich.

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Jens Bischoff, Geschäftsführer der Wohnbau Salzgitter, weist darauf hin, dass dies nicht nur ein Problem in Salzgitter ist: „Die Vorgaben der Landesbauordnung an rollstuhlgerechte Wohnungen in Verbindung mit den Flächenvorgaben der öffentlichen Förderung passen – wie die aktuelle Situation klar zeigt – einfach nicht mit der tatsächlichen Nachfrage zusammen. Es muss aber, trotz dieser Vorgaben, nicht zwingend eine Rollstuhlfahrerin oder ein Rollstuhlfahrer einziehen. Wir dürfen auch an eine Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vermieten. Ebenso können Personen mit einer Pflegestufe 2, die jünger als das vorgegebene Mindestalter von 60 Jahren sind, die Wohnung beziehen.“

Weitere Informationen gibt Lena Behnke, Kundenberaterin der Wohnbau, unter (05341) 300617, Hans-Werner Eisfeld informiert während seiner Sprechstunde im Südstadtzentrum an jedem letzten Montag im Monat zwischen 14.30 und 16.30 Uhr.