Salzgitter. Grund ist die aktuelle Entwicklung bei der Geflügelpest mit einem Verdachtsfall in einem Hausgeflügelbestand im Nachbarlandkreis Wolfenbüttel.

Als Schutzmaßnahme vor der Ausbreitung der Geflügelpest (Aviäre Influenza) hat der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen für den Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Das teilte der zuständige Landkreis Goslar am Mittwochmittag mit.

Wie der Pressesprecher des Landkreises Wolfenbüttel, Andree Wilhelm, am Mittwoch bestätigte, werde derzeit noch untersucht, ob die hochansteckende Viruskrankheit ausgebrochen sei. Wenn sich der Verdacht in einem Hausflügelbestand bestätige, werde der Landkreis Maßnahmen ergreifen. Derweil haben der angrenzende Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter bereits Vorkehrungen getroffen.

Als Grund gibt der zuständige Amtsveterinär die aktuelle Entwicklung bei der Geflügelpest mit einem Verdachtsfall in einem Hausgeflügelbestand im Nachbarlandkreis Wolfenbüttel an. Nach einer Neubewertung des Risikos wurde die Entscheidung über die Aufstallung des Geflügels gefasst, heißt es weiter.

Sicherheitsmaßnahmen einhalten

Ferner mahnt das Veterinäramt zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Das gilt insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa durch Schleusen, Desinfektionsmatten, Handwaschbecken und Schutzkleidung. Ferner sollte ausschließlich der Tierhalter Zutritt zu den Beständen haben.

Die Anordnung gilt nach Angaben des Landkreises Goslar zunächst bis zum 15. April 2021. Weitere Auskünfte, insbesondere auch bei Fragen zu Erkrankungsfällen bei Hausgeflügel, erteilt der Landkreis Goslar unter (05321) 700840 beziehungsweise -841.