Salzgitter. Plötzlich im Koma oder krank - und was dann? Eckart Müller-Zitzke klärt am 23. September über das Thema Betreuungsrecht auf.

Stellen Sie sich vor, ihr Vater, Ehemann, ihre Frau oder Mutter muss nach einem Unfall oder einer Krankheit ins künstliche Koma versetzt werden. Natürlich dürfen Sie dann erfahren, was die Diagnose ist und entscheiden, welche Behandlungen zur Anwendung gebracht werden und welche nicht. Schließlich sind sie miteinander verheiratet. Oder?

„Viele Leute glauben, als Familienangehörige hätte man in einem solchen Fall automatisch Rechte“, sagt Eckart Müller-Zitzke, Direktor des Amtsgerichts Salzgitter. „Dem ist aber nicht so.“ Für Ärzte gilt weiterhin die Schweigepflicht, Briefe dürften nicht geöffnet werden. Es sei denn, es besteht eine Vorsorgevollmacht. Sie bestimmt, was geschehen soll, wenn eine Person die Fähigkeit verliert, ihren Willen zu äußern. Eines von zahlreichen Missverständnissen rund um das Thema, schildert der erfahrene Betreuungsrichter.