Salzgitter. Ein Gedicht brachte dem AfD-Kreisvorsitzenden von Salzgitter in erster Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung ein. Er ging in Berufung.

Im Saal 25 des Landgerichts Braunschweig geht es auch um die Stimmung in Deutschland. Meinungsfreiheit und ihre Grenzen die Anonymität des Internets, Hasspostings, Hetze und Verantwortung: Themen, die mitschwingen in der Berufungsverhandlung gegen Michael Gröger, Kreisvorsitzender der AfD Salzgitter.

Auf der persönlichen Facebookseite des 57-Jährigen erschien im Mai 2017 ein öffentlich einsehbares Gedicht. Es beginnt so: „Herr Asylbewerber, na wie geht’s? – Oh, ganz gut, ich bring für die Deutschen Aids“. Auf 28 Zeilen wird ausgebreitet, dass Asylsuchende Sozialschmarotzer seien: Faul, kriminell, verachtungswürdig, urteilte eine Strafrichterin des Amtsgerichts Salzgitter im März. Sie bewertete das als Volksverhetzung. Eine zum Hass aufstachelnde Äußerung, geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Zumal in einer Zeit, in der sich Übergriffe gegen Flüchtlinge gehäuft hätten. Der nicht vorbestrafte Kreisvorsitzende erhielt eine viermonatige Bewährungsstrafe. Zusätzlich sollte er 600 Euro an die Flüchtlingshilfe zahlen. Gröger gab sich herablassend und titulierte die Verhandlung als „politischen Schauprozess“. Sein Anwalt legte Rechtsmittel ein.