Lebenstedt. Eine Frau aus dem Kreis Hildesheim kommt beim Wassersport in Salzgitter zu Schaden. Sie verklagt die Betreiber – und scheitert vor Gericht.

Sommer, Sonne, Wassersport: Die warme Jahreszeit lockt Menschen an und auf die Seen. Doch das kühle Nass kann auch Gefahren bergen, wie eine Frau aus dem Landkreis Hildesheim erfuhr. Sie verletzte sich in der Wasserskianlage auf dem Salzgittersee und verklagte die Betreibergesellschaft der Anlage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld: mindestens 15.000 Euro. Doch der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Braunschweig entschied zu ihren Ungunsten: Die Betreiber hätten sich nichts zuschulden kommen lassen.

Der Vorfall, um den es geht, liegt bereits fünf Jahre zurück: In der Wasserskianlage werden die Sportler von einem Seilsystem über die Oberfläche gezogen. Dabei halten sie sich – ähnlich wie bei einem Skilift – an Haltegriffen fest, die an Zugseilen befestigt sind, schildert Andrea Tietze, die Sprecherin des Oberlandesgerichts. Sind diese Haltegriffe nicht von Wasserskifahrern besetzt, gleiten sie frei über das Wasser, bis sie eingezogen werden. Die Klägerin war nun bei ihrer Fahrt gestürzt. Während sie im Wasser schwamm, traf sie ein frei schwingender Haltegriff in der rechten Gesichtshälfte und verletzte sie.