Salzgitter. Der Mann hatte Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen. Das Amtsgericht verurteilt ihn zu fast vier Jahren Freiheitsstrafe.

Vielleicht wäre das Urteil milder ausgefallen, wenn der 41-Jährige gestanden hätte. Dass er sich auf eine Beziehung zu der Freundin seiner gleichaltrigen Tochter einließ, als die gerade 13 war. Und dann mit ihr schlief. Offenbar ohne Schutz. Mindestens zweimal. Zu diesen Feststellungen kam das Jugendschöffengericht in Salzgitter. Und verurteilte den Mann wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe dürfen am Amtsgericht nicht verhängt werden.

Der mehrfache Vater hatte eingeräumt, zweieinhalb Jahre mit dem Kind liiert gewesen zu sein und die Beziehung als große Liebe dargestellt, die einfach so passiert sei, was ihn „selbst erschreckt“ habe. Es sei ihm aber zunächst nur um eine Art unschuldiger Zweisamkeit gegangen. „Sex war mir nicht wichtig.“ Mit ihr geschlafen haben will er erst, als sie 15 war. Die inzwischen 19-Jährige widersprach.