Salzgitter. Im Zwischenbericht teilt die Verwaltung mit, dass seit 2012 gerade mal sieben Betriebe schließen mussten.

Die Stadt zieht nach sechsjährigem Kampf gegen die Ausweitung von Glücksspielangeboten im Stadtgebiet eine ernüchternde Bilanz. Es sei aufgrund von Gesetzeslücken, aber auch vieler noch nicht abgeschlossener Klageverfahren kaum gelungen, die Spielsucht einzudämmen: Obwohl in der Verwaltung dauerhaft mindestens ein Mitarbeiter mit diesem Thema befasst gewesen sei und mehr als 50 Klagen zu bearbeiten hatte, seien gerade mal sieben Spielhallen geschlossen worden, heißt es in einem Sachstandsbericht, den die Stadt am 5. Februar den Ausschuss für Feuerwehr und öffentliche Ordnung vorstellen wird.

Die dreiseitige Dokumentation mutet im Ergebnis an wie das vorläufige Ende einer Sisyphusarbeit. Das Ringen der Stadt basiert auf zwei wesentlichen rechtlichen Stützpfeilern. Zum einen auf dem 2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag und den dazu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften, die etwa einen Mindestabstand zwischen den Spielhallen vorsehen. Zum anderen auf Gerichtsurteilen und Weisungen des Wirtschaftsministeriums in Hannover, – sie haben zu befristeten Betriebserlaubnissen und Duldungen geführt. Zusätzlich erschwert wird die Arbeit von Kommunen wie Salzgitter dadurch, dass viele von ihr erlassene Bescheide lediglich aufschiebende Wirkung haben, weil sie vom Ausgang schwebender Klageverfahren abhängen. Die Folge: „Ein Großteil der im Stadtgebiet befindlichen Spielhallen ist auch nach der angestrebten Umsetzung des neuen Glückspielrechts weiterhin in Betrieb“, heißt es im Bericht der Stadt.