Salzgitter. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Wahl bei der Salzgitter Flachstahl wegen eines formalen Verstoßes für unwirksam erklärt.

Der Betriebsrat der Salzgitter Flachstahl hat offiziell Beschwerde eingelegt gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Braunschweig hinsichtlich der Wiederholung der Wahl in dem 6000-Mitarbeiter-Unternehmen. Das Gericht hatte am 27. September die Betriebsratswahl aus dem März dieses Jahres für ungültig erklärt. Schon damals hatte der Betriebsratsvorsitzende Rechtsmittel angekündigt.

Inzwischen liegt die schriftliche Begründung der Entscheidung vor – und man setzt diese Ankündigung um. „Der Betriebsrat hat mittlerweile den formellen Beschluss über die Einlegung der Beschwerde gefasst und den Rechtsanwalt beauftragt“, erklärt dessen Vorsitzender Hasan Cakir auf Anfrage unserer Zeitung.