Gebhardshagen. Das Urteil im Prozess um den Kneipenmord von Gebhardshagen hat Bestand. Der 56-jährige Täter muss eine zehnjährige Haftstrafe antreten.

Das Urteil des Landgerichts Braunschweig im Falle des Messer-Mordes von Gebhardshagen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Damit muss der 56-Jährige eine zehnjährige Freiheitsstrafe antreten.

Die neunte große Strafkammer des Landgerichtes befand den Mann Anfang Januar des Mordes für schuldig. Das Gericht kam zu den Überzeugung, dass der 56-Jährige am Abend des Himmelfahrtstages 2017 nach einem nichtigen Kneipenstreit nach Hause gegangen war, um ein langes Küchenmesser zu holen. Hinterrücks stach er dann mehrfach auf einen 30-jährigen Familienvater ein.