Lebenstedt. Durch die Höfe-Ordnung wird im Erbfall unter anderem verhindert, dass landwirtschaftliche Flächen aufgeteilt werden.

Wenn Bauer Müller seinen Hof an eines seiner Kinder übergeben möchte, dann reicht es nicht, dies kurz beim Mittagessen auf eine Serviette zu kritzeln. Alles muss notariell beglaubigt und durch das Landwirtschaftsgericht genehmigt sein. Und das bedeutet in Salzgitter, dass Richterin Daniela Köhler einen neuen Fall auf ihrem Tisch liegen hat.

Hofübergaben, Erbfolgen, Grundbucheintragungen und Landpachtverträge– das Landwirtschaftsgericht behandelt die unterschiedlichsten Bereiche. Das Gros der Fälle allerdings: die Hofübergaben. Rund 20-mal im Jahr kümmert sich Köhler um Landwirte wie Bauer Müller. Das Besondere in Niedersachsen (Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein): die Höfe-Ordnung. „Die sorgt dafür, dass die Erbfolge so geregelt wird, dass die, die den Hof nicht übernehmen, eine Abfindung erhalten“, erklärt Köhler. Zudem soll durch die Höfe-Ordnung verhindert werden, dass die landwirtschaftlichen Flächen im Erbfall aufgeteilt und die Betriebe nicht mehr wirtschaftlich nutzbar werden.