Das Medienjahr 2018 wird vor allem für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein ganz wichtiges werden. Das liegt daran, dass in den kommenden Monaten der neue Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet wird, in dem auch der sogenannte Telemedienauftrag neu geregelt werden soll. Er legt fest, welche digitalen Angebote ARD, ZDF und Deutschlandradio machen dürfen. Außerdem steht noch die Antwort der Politik auf das Reformprojekt aus, das die Öffentlich-Rechtlichen bereits im September präsentiert haben. Es sieht Einsparungen und verstärkte Kooperation zwischen den Sendern vor. Die große Frage ist, ob der Politik die Einsparungen ausreichen.

Vielen Medienpolitikern reichen die Sparanstrengungen der Öffentlich-Rechtlichen schlicht nicht aus. Zwar will allein die ARD 951 Millionen Euro bis 2028 einsparen. Zieht man jedoch Spareffekte durch die Einführung digitaler Technik ab, entspricht das pro Jahr lediglich etwas mehr als einem Prozent ihres Gebührenaufkommens. Verständlich, dass dies der Politik zu wenig ist, zumal manche Medienpolitiker gehofft hatten, mithilfe des Projekts eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags – der bei monatlich 17,50 Euro liegt – ab 2021 zu begrenzen, wenn nicht überflüssig zu machen. Doch nun fordert der neue ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayerischen Rundfunks, drei Milliarden Euro mehr Gebührengeld.

Man hat den Eindruck, der Mann habe die rundfunkpolitischen Diskussionen der letzten Jahre verschlafen. Seit Einführung der Haushaltsabgabe, die manche als Zwangsgebühr empfinden, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk deutlich an Akzeptanz verloren.

Um ihr Legitimationsproblem zu lösen, benötigen die Öffentlich-Rechtlichen einen radikalen Umbau. Nicht von ungefähr heißt das von der Rundfunkkommission der Länder aufgesetzte Projekt, in dessen Rahmen die Anstalten ihr Reformvorhaben erarbeiteten, „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zeiten der Digitalisierung der Medien“.

Dazu gehört, den Anstalten ihren Platz in der digitalen Welt zu sichern. Auch sie werden von Online-Video-Portalen wie Netflix angegriffen. Die unzeitgemäße Regelung, nach der ARD und ZDF die meisten ihrer Produktionen schon nach sieben Tagen wieder aus dem Netz nehmen müssen, dürfte wohl fallen – vorausgesetzt, die Sender entschädigen die TV-Produzenten angemessen. Die für Verlage wichtige Vorschrift, nach der die Öffentlich-Rechtlichen keine presseähnlichen Beiträge online stellen dürfen, wird dagegen wohl bleiben. Um attraktive Mediatheken, die es mit Netflix und Amazon Video im Kampf um vor allem jüngere Zielgruppen aufnehmen können, müssen sich die Anstalten selbst kümmern.