Berlin. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente, Pflege: Beschäftigte mit hohen Gehältern müssen ab Januar mehr Geld an die Sozialkassen abführen.

Bezieher mittlerer und höherer Einkommen müssen sich auf steigende Abgaben für die Sozialversicherung einstellen. Grund ist die turnusmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zum Jahreswechsel. Die Bundesregierung hat dazu jetzt erste Schritte eingeleitet, weitere werden folgen. Ein Überblick.

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?

Es handelt sich um wichtige Rechengrößen in den Sozialversicherungen. Beiträge werden nur bis zur Höhe dieser Grenzen fällig. Sofern das Brutto-Einkommen eines Beschäftigten die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt der Teil jenseits der festgesetzten Werte beitragsfrei.

Was hat die Bundesregierung jetzt vor?

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr angepasst und zwar gemäß der allgemeinen Lohnentwicklung. Wie aus einem aktuellen Verordnungsentwurf des Sozialministeriums von Ressortchef Hubertus Heil (SPD) hervorgeht, sollen die Grenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Westdeutschland von derzeit 7300 Euro auf 7550 Euro im Monat steigen. Für den Osten ist eine Anhebung von derzeit 7100 Euro auf 7450 Euro geplant. Die gleichen Grenzwerte gelten für die Arbeitslosenversicherung.

Was ist für die Kranken- und Pflegeversicherung geplant?

Hier soll die die Beitragsbemessungsgrenze im gesamten Bundesgebiet von derzeit 4987,50 Euro auf 5175 Euro steigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zudem die sogenannte Versicherungspflichtgrenze: Wer mehr als 69.300 Euro im Jahr (entspricht 5775 Euro im Monat) verdient, kann sich auch für eine private Krankenversicherung entscheiden. Es ist aber auch möglich, im gesetzlichen System zu bleiben.

Welche Folgen hat die Anhebung?

Steigen die Grenzen, müssen Versicherte mit mittleren oder höheren Verdiensten auf einen größeren Anteil ihres Einkommens Sozialabgaben entrichten. Betroffen sind auch die Arbeitgeber, die für jeweils die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes aufkommen. Die Sozialkassen wiederum können mit höheren Einnahmen rechnen.

Warum hält die Bundesregierung die Bemessungsgrenzen nicht stabil?

Das Gesetz schreibt eine regelmäßige Anpassung zum Jahreswechsel vor. Maßgeblich ist die Lohnzuwachsrate, im konkreten Fall die des Jahres 2022. Sie lag in ganz Deutschland bei 4,13 Prozent. Die Lohnzuwachsrate wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Das Sozialministerium betont mit Blick auf die Neuberechnung der Beitragsbemessungsgrenzen: „Hier hat die Bundesregierung kein Ermessen, die gesetzlichen Formeln sind anzuwenden.“ Von einer gezielten, politisch motivierten Zusatzbelastung von Besserverdienern könne keine Rede sein.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Sozialministerium hat jetzt zunächst einen Verordnungsentwurf entstellt. Der muss jetzt innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden, wobei das eher eine Formsache sein dürfte. Nach der bisherigen Planung soll das Bundeskabinett den Entwurf Anfang Oktober billigen. Anschließend ist der Bundesrat am Zug, der Bundestag muss nicht zustimmen. Die neuen Werte sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.