Berlin. Im April beginnt der erste Prozess wegen eines möglichen Impfschadens durch die Corona-Impfung. Insgesamt gibt es bisher 185 Klagen.

In Deutschland haben nach Informationen von Anwälten bisher mindestens 185 Menschen wegen möglicher Impfschäden durch die Corona-Impfungen gegen die Hersteller geklagt. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben jeweils 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich dabei gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

Der mutmaßlich erste Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Eine junge Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben soll, klagt dabei gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.

Zusammenhang von Impfung von Erkrankung muss nachgewiesen werden

Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Die beiden Kanzleien vertreten Branchenkennern zufolge einen Großteil der Klagewilligen.

Jeder der Fälle muss einzeln verhandelt werden. Die wichtigste Frage ist dabei, ob ein Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung nachgewiesen werden kann. Am Ende wird das wohl von Gutachtern entschieden werden.

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.

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Biontech will jeden Fall gründlich prüfen

Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine "Sachverständigenschlacht" – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein "Abschreckungsurteil" fällen. Biontech betont, "dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte".

"Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst", sagte eine Sprecherin. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegen. "Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig." (csr/dpa)