Braunschweig. My-Right klagte in einem Pilotfall für einen Schweizer Kunden. Auch für andere ausländische Kläger sieht es nun düster aus.
Das Landgericht Braunschweig hat eine Klage des Rechtsdienstleisters My-Right gegen den VW-Konzern abgewiesen, wie es am Dienstag mitteilte. My-Right hatte für einen Schweizer, der einen Volkswagen mit dem Betrugsmotor EA189 gekauft hatte, auf Schadenersatz geklagt. Der Rechtsdienstleister kündigte am Dienstag an, Berufung einlegen zu wollen.
hs/cl