Hannover. Der Entwurf erweitert die Möglichkeiten für eine selbstständige Landessparkasse - allerdings nur grundsätzlich. Geplant ist der Verbleib.

. Mit einem geänderten Staatsvertrag wollen Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern längerfristig die Weichen für die Zukunft der Bank stellen. Der Entwurf sieht auch Rahmenregelungen für ein Herauslösen der Braunschweigischen Landessparkasse (BLSK) vor. Außerdem soll die Nord-LB künftig auch mit einer Privatbank fusionieren können.

„Durch die Neufassung des Staatsvertrages sollen Regelungsbedarfe geschlossen werden, die sich vor dem Hintergrund der Neustrukturierung und der beabsichtigten Kapitalstärkung der Nord-LB ergeben“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums unserer Zeitung. Hinsichtlich der Braunschweigischen Landessparkasse, die in der Nord-LB als Anstalt in der Anstalt fortgeführt werden solle, würden die rechtlichen Möglichkeiten einer Verselbständigung und Übertragung erweitert. Eine Entscheidung zur Verselbständigung werde damit aber ausdrücklich nicht getroffen, so die Sprecherin.

Der Paragraf 13 über die Braunschweigische Landessparkasse soll gegenüber dem derzeitigen Staatsvertrag deutlich erweitert werden. So soll ein Übertragen der BLSK auf eine oder mehrere niedersächsische kommunale Körperschaften, einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband, eine oder mehrere niedersächsische Sparkassen, den Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband oder andere geeignete öffentlich-rechtliche Träger grundsätzlich möglich sein. Aus der Region Braunschweig wächst der Druck auf ein Herauslösen der BLSK aus der Landesbank. Die Oberbürgermeister und Landräte im Geschäftsgebiet der Landessparkasse hatten die Träger der Nord-LB kürzlich förmlich zu einer Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert.