Woltwiesche. Der Bundesgerichtshof hält die Revision für unbegründet. Drei der vier brutalen Angreifer hatten das Landgerichtsurteil nicht akzeptiert.

Drei der vier jungen Männer, die im Dezember 2017 in Woltwiesche zwei Männer fast zu Tode geprügelt und getreten hatten, müssen ihre Gefängnisstrafe endgültig antreten. Das Landgericht Hildesheim teilt mit, dass alle vier Urteile nach der abschließenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes rechtskräftig sind.

Im Juli 2018 verurteilte die Strafkammer 3/Jugendkammer des Landgerichts Hildesheim vier Angeklagte zu Freiheits- und Jugendstrafen. Den vier Männern, die zur Tatzeit 21 Jahre, zweimal 18 Jahre und einmal 17 Jahre alt waren, war vorgeworfen worden, anlässlich einer Feier in einem Garten in Woltwiesche zwei zufällig anwesende Personen angegriffen und mit Tritten und Schlägen gegen den Kopf schwer verletzt zu haben. Die Kammer verurteilte alle Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu Haftstrafen nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht.

Die zweijährige Jugendstrafe des seinerzeit 17 Jahre alten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er nahm das Urteil ohne Rechtsmittel an.

Die beiden seinerzeit 18 Jahre alten Männer wurden jeweils zu Jugendstrafen von drei Jahren und neun Monaten, der älteste Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Alle drei legten gegen die Entscheidung Revision zum Bundesgerichtshof ein.

„Die gegen das Urteil eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. März nun als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig“, so Philipp Suden, Pressesprecher des Landgerichts Hildesheim.