Peine. Die Peiner Polizei kam am Samstagabend in die Wiesenstraße, weil der 30-Jährige randalierte. Er trat nach den Beamten. Der Überblick für Peine.

Ein 30-jähriger Peiner hat am Samstagabend drei Polizeibeamte leicht verletzt. Weil der Mann auf einem Supermarktparkplatz in der Wiesenstraße randalierte, war die Polizei gegen 19.25 Uhr angerückt und hatte den 30-Jährigen kontrollieren wollen.

Hierbei verhielt sich der Mann gegenüber den eingesetzten Beamten aggressiv – „er leistete erheblichen Widerstand“, heißt es in einer Polizei-Mitteilung. Der Täter trat unter anderem einer Polizeikommissarin gegen die Hüfte. Zwei weitere Polizisten erlitten Schürfwunden.

„Der Täter wurde zu Boden gebracht, gefesselt und zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen“, berichtet die Peiner Polizei. Zudem wurde eine Blutprobe entnommen, da „der Beschuldigte augenscheinlich unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken und Betäubungsmittel stand“.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Peine zu melden. Telefon: (05171) 9990.

Radfahrer fährt am Freitagmorgen mit 2,7 Promille durch Peine

Bereits am Freitagmorgen hat die Polizei auf der Richard-Langeheine-Straße in Peine einen Radfahrer angehalten. Der 54-Jährige war gegen 8.20 Uhr durch seine auffällige Fahrweise aufgefallen. Ein Alkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 2,72 Promille. Nach der erfolgten Blutprobenentnahme erwartet den Mann nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Auch der Polizei aus Vechelde fiel am Samstag gegen 14.20 Uhr ein E-Scooter-Fahrer auf, der auf der Bundesstraße 444 unterwegs war. Während der Kontrolle zeigte der 18-Jährige Auffälligkeiten. Ein Schnelltest bestätigte den Verdacht von Betäubungsmitteln. Nun ermittelt die Polizei.

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Auch in der Fasanenstraße in Vechelde kontrollierte die Polizei am Freitag einen Mann. Der 33-jährige Mountainbiker hatte an seinem Rad einen Nachrüstsatz für Elektromobilität montiert. Durch die nachträgliche Montage und die dadurch erzielte Geschwindigkeit war das Mountainbike führerschein- und versicherungspflichtig. Der Vechelder konnte den Beamten allerdings keinen Führerschein und keinen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen, sodass er sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müsse, so die Polizei.