Meerdorf. Die Befreiung einer Waldfläche im Meerdorfer Holz aus dem FFH-Gebiet durch den Landkreis Peine war rechtswidrig.

Die Befreiung einer Waldfläche im Meerdorfer Holz aus dem FFH-Gebiet – das ist ein Gebiet zum Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) – durch den Landkreis Peine war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Braunschweig am Dienstag nach mündlicher Verhandlung.

Geklagt hatte der BUND. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hatte das Abholzen eines erkrankten Eschenbestandes im Meerdorfer Holz erlaubt und dafür das gut zwei Hektar große Waldstück aus dem insgesamt über 360 Hektar großen Landschaftsschutzgebiet herausgenommen (wir berichteten). Zum Einen weil Gefahr im Verzuge gewesen sei, zum Anderen weil eine Beteiligung des BUND keine materiellen Folgen gehabt hätte, sei darauf verzichtet und schnell gehandelt worden.