Berlin. Der Zug fährt zu spät oder gar nicht? In diesem Fall haben Bahn-Kunden Rechte. So gibt es Geld zurück – und so fordern Sie es ein.

  • Im aktuellen Schneechaos fallen viele Zugverbindungen aus
  • Die gute Nachricht: In einigen Fällen können Ticket-Preise erstattet werden
  • Lesen Sie hier, welche Rechte Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn haben

Der Zug ist dem Auto in vielerlei Hinsicht überlegen. Es gibt keine Staus, der ICE ist schneller als das Auto und während man ans Ziel kommt, kann man arbeiten, sich die Beine vertreten oder einen Film ansehen.

Dennoch gehört es in Deutschland fast schon zum guten Ton, sich über die Deutsche Bahn zu beschweren. Versagende Klimaanlagen, fehlende Sitzplatzreservierungen und vor allem verspätete Züge bringen die Fahrgäste zur Verzweiflung. Nicht ganz zu Unrecht, denn im Jahr 2022 waren nur rund 65,6 Prozent der Züge der Deutschen Bahn pünktlich.

Bahn verspätet oder ausgefallen? Dann gibt es Entschädigung

Wem der Anschlusszug vor der Nase wegfährt oder wer sich am Bahnsteig die Beine in den Bauch steht, sollte prüfen, ob er Anspruch auf Entschädigung hat.

Der Anspruch auf Entschädigung gilt für eine Verspätung von mindestens 60 Minuten. Was viele nicht wissen: Auch wenn der erste Zug nur 15 Minuten Verspätung hat, man dadurch aber den Anschlusszug verpasst und eine Stunde später am Ziel ankommt, hat man Anspruch auf Entschädigung. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde oder die Kundin eine Fahrkarte für die gesamte Strecke besitzt.

Ein ICE verlässt den Hauptbahnhof in München.
Ein ICE verlässt den Hauptbahnhof in München. © Peter Kneffel/dpa

Großer Haken: Seit einer Neuregelung der Fahrgastrechte durch die EU muss die Bahn nur noch haften, wenn sie die Verspätung selbst verschuldet hat. Ist der Grund dagegen "höhere Gewalt", also zum Beispiel ein Unwetter, ist der Konzern nicht verpflichtet, Fahrpreise zurückzuerstatten. Allerdings: Die Bahn hat bereits angekündigt, sich auch in diesen Fällen kulant zeigen zu wollen.

So viel Geld wird von der Deutschen Bahn erstattet

Wie viel Geld Kundinnen und Kunden von der Bahn zurückerhalten, hängt vom eigenen Fahrpreis und von der Dauer der Verspätung ab. Dabei gilt:

  • 60 Minuten und mehr: Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises
  • Ab 120 Minuten: Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises
  • Alternativ: Ist die Verspätung schon vor Antritt der geplanten Reise bekannt, haben Fahrgäste das Recht, die Reise abzubrechen und sich den vollen Fahrpreis erstatten zu lassen.

Außerdem ist die Bahn ab einer Verspätung von einer Stunde für Erfrischungen, bei längeren Wartezeiten auch für Mahlzeiten zu sorgen. Wert sein Ziel an einem Tag gar nicht mehr erreichen kann, hat zudem Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel.

Deutsche Bahn: So viel Zeit bleibt für die Erstattung

Doch wie kommt man im Ernstfall am schnellsten an sein Geld? Wenn möglich, sollte man sich die Verspätungen immer von Mitarbeitern des Unternehmens bestätigen lassen. Das erleichtert es, die Reise später im Internet oder in einem Servicecenter der Bahn zu reklamieren. Es geht aber auch ohne – denn die Bahn archiviert die Abfahrts- und Ankunftszeiten ihrer Züge.

Wer sich beim Lesen dieser Zeilen an eine verspätete Zugfahrt erinnert, kann sich freuen: Fahrgäste haben grundsätzlich ein Jahr Zeit, ihren Anspruch auf Fahrgastrechte geltend zu machen.

Deutsche Bahn: So klappt die Erstattung

Für den Antrag wird ein Fahrgastrechteformular benötigt. Dieses ist entweder direkt beim Zugbegleiter, in einem DB Reisezentrum oder auf der Internetseite der Deutschen Bahn erhältlich. Das ausgefüllte Formular wird dann zusammen mit den Belegen, in der Regel der Originalfahrkarte und der Verspätungsbestätigung, in einem DB Reisezentrum abgegeben. Alternativ ist es auch möglich, die Erstattung online zu beantragen. Zudem können die Belege auch per Post an die nachfolgende Adresse geschickt werden:

DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Die Entschädigung lässt sich unter anderem im DB Reisezentrum beantragen.
Die Entschädigung lässt sich unter anderem im DB Reisezentrum beantragen. © Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services

Übrigens: Auch wenn reservierte Sitzplätze nicht bereitgehalten werden oder aufgrund einer Zugverspätung nicht genutzt werden können, gibt es Anspruch auf Erstattung der gezahlten Reservierungsgebühr. Dies gilt sowohl für Sitzplätze als auch für Fahrradstellplätze.

Deutsche Bahn: So geht die Online-Erstattung

Am schnellsten kann eine Erstattung online beantragt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Ticket über die Website der Deutschen Bahn oder die App der Deutschen Bahn gekauft wurde.

  • Im eigenen Konto anmelden, entweder im "DB Navigator" oder auf bahn.de.
  • Buchungsübersicht über "Alle Buchungen anzeigen" oder "Meine Tickets" in der App wählen. Dann die Reise oder Streckenzeitkarte, für die eine Erstattung beantragen soll, auswählen.
  • Im Reiter "Fahrgastrechte" auf "Entschädigung beantragen" klicken
  • Die geforderten Angaben zur Reise und Dauer der Verspätung machen und den Antrag abschicken
  • BahnCard-100-Kundinnen und -kunden wählen den Bereich "Alle BahnCard-Services" aus und können dort ihre Fahrgastrechte geltend machen

Deutsche Bahn: In welcher Form erhalte ich die Entschädigung?

Wer das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit der Bestätigung einer Verspätung und der Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum abgibt, kann sofort eine Entschädigung in Form eines Gutscheins oder Geldbetrags erhalten.

Bei Online-Käufen stellt die Deutsche Bahn eine Erstattung als Online-Überweisung oder auch als Gutschein zur Auswahl.

Deutsche Bahn: Erstattungen bei Zeitkarten

Auch bei einer Zeitkarte, wie zum Beispiel bei Monatskarten für bestimmte Strecken, gibt es bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten Geld zurück. Allerdings gilt hier eine pauschale Entschädigung die nicht mehr als als 25 Prozent des Zeitkartenwerts betragen kann.

  • Zeitkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse).
  • Zeitkarten des Nahverkehrs (Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket): 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse). Auch das aktuell gültige 9-Euro-Ticket fällt unter die Kategorie.

Da Beträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden, lohnt es sich, die Verspätungsfälle zu sammeln und gemeinsam einzureichen.

Wann übernimmt die Deutsche Bahn Taxikosten?

Auch wenn es nur selten vorkommt: Unter bestimmten Umständen haben Fahrgäste das Recht sich die Kosten bis maximal 80 Euro für ein anderes Verkehrsmittel erstatten zu lassen.

  • Taxi und Bus: Wenn die geplante Ankunftszeit am Zielort nach einer Verspätung zwischen 0 und 5 Uhr morgens liegt, können die Fahrgäste ein anderes Verkehrsmittel benutzen. Allerdings muss eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegen und die Kosten für die Ersatzbeförderung dürfen 80 Euro nicht überschreiten – sonst erstattet die Bahn die Kosten nicht.
  • Übernachtung: Wenn es aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung notwendig wird, eine Unterkunft für die Nacht zu finden, und es nicht zumutbar ist, die Reise am selben Tag fortzusetzen, übernimmt die Bahn auch "angemessene Übernachtungskosten".
  • Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Deshalb sollte immer der Kontakt zum Bahnpersonal gesucht werden.
  • Im Fall der Fälle sollten alle Quittungen, Rechnungen und Belege im Original aufgehoben werden. Nur so werden die zusätzlichen Kosten erstattet.