Frankfurt/Main.

Die Netflix-Serie "Skylines" verstößt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht gegen Persönlichkeitsrechte. Die Verbreitung sei durch die Kunstfreiheit geschützt, entschied das Gericht. Zuvor hatte ein Frankfurter Rapper auf Unterlassung geklagt, da er seine Persönlichkeitsrechte durch die Serie über eine Rap-Plattenfirma in Frankfurt gefährdet sah. Er begründete dies mit seinem realen Musiklabel "Skyline Records".