Bückeburg. An Silvester 22/23 kam es zu Angriffen. Ein AfD-Politiker wollte die Vornamen deutscher Tatverdächtiger wissen. Nun hat der niedersächsische Staatsgerichtshof entschieden.

Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 nicht nennen. Das entschied der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Donnerstag. Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte dagegen geklagt.

In der Silvesternacht kam es damals zu Ausschreitungen in Niedersachsen, bei denen mehrere Einsatzkräfte angegriffen worden waren. Einige Landespolitiker warfen der AfD-Landtagsfraktion Rassismus vor.

AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Zudem würden sie von der Regierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da so die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Bothe sah hingegen seine Auskunftspflicht verletzt.

So lautet die Urteilsbegründung des niedersächsischen Staatsgerichtshofes

In der Urteilsbegründung hieß es vom Staatsgerichtshof, der Antrag sei unbegründet. Es müsse zu befürchten sein, dass die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Die parlamentarische Bekanntgabe der Vornamen würden einen nicht zu gerechtfertigten unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten und die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit missachten, hieß es weiter in der Urteilsbegründung.

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