Hannover. Landwirtschaftsministerin Staudte hat genug von verwahrlosten Katzenbabys in Tierheimen. Die Pflicht zur Kennzeichnung und Kastration soll helfen.

Katzen, die sich auch draußen aufhalten, sollen nach Plänen der niedersächsischen Landesregierung künftig verpflichtend gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Das sieht der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vor. Betroffen wären davon freilebende Katzen, aber auch Freigängerkatzen, also Haustiere, die die Wohnung verlassen können.

„Mit einer solchen landesweiten Regelung kann viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert werden“, sagte Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Es werde aber „unkomplizierte Ausnahmemöglichkeiten“ geben, wenn jemand möchte, dass seine Katze Junge bekommt und die Versorgung gewährleistet ist.

Derzeit prüft die Regierung die rechtlichen Möglichkeiten für die Kastrations- und Registrierungspflicht. Ziel sei es, Tierleid durch eine unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen zu verhindern, und Wildtiere wie Vögel, die am Boden brüten, zu schützen. Der Abschuss von Katzen in Feld und Flur soll im Gegenzug untersagt werden.

Kastrationsverordnung: Landesregierung will einheitliche Regelung für Niedersachsen

„Viele Kommunen setzen bereits auf örtliche Kastrationsverordnungen. Wir wollen aber eine einheitliche Regelung in Niedersachsen, denn die Streunerproblematik ist überall vergleichbar, und landauf landab füllen verwahrloste Katzenbabys die Tierheime“, sagte Staudte. Fördermittel für die Kastration will das Land daher verstetigen.

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Nach Angaben des Ministeriums gibt es in Niedersachsen derzeit 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen, die in 477 Städten und Gemeinden gültig sind. Dieser „Flickenteppich“ solle vereinheitlicht werden.

Was plant Niedersachsens Regierung für Hunde?

Auch für Hundehalter könnten sich die Vorgaben ändern. So will das Landwirtschaftsministerium das Hundegesetz zum Wohle des Tierschutzes verändern. Konkret soll den Hunden in Verfahren zu Beißvorfällen eine „Rehabilitationsmöglichkeit“ eröffnet werden, wenn eine dauerhafte Verhaltensänderung des Hundes erreicht worden ist. Für das Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes gelten besondere Auflagen.

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