Hannover. In Niedersachsen sind gelockerte Corona-Regeln für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Zwei über lange Zeit geltende Maßnahmen werden fallen.

Am Mittwoch, 20. April, startet nach den Osterferien auch in Braunschweig die Schule wieder. Der Schulalltag in den kommenden Wochen soll in Niedersachsen wieder ohne Masken und Corona-Testpflicht möglich sein.

Manche Regeln fallen bereits nach den Osterferien, andere kurze Zeit später. Eine Übersicht, welche Regeln für den Start nach den Osterferien gelten werden.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

Kein Schüler in Niedersachsen muss künftig mehr eine Maske in der Schule tragen. Das greift nach den Osterferien und gilt für das gesamte Schulgebäude, also egal ob im Unterrichtsraum oder auf dem Flur.

Sind Corona-Tests weiterhin verpflichtend?

An den acht Schultagen nach den Osterferien müssen sich alle Schüler testen. Die Tests werden von den Schulen gestellt. Schülerinnen und Schüler sollen sich vor dem Unterricht zu Hause testen, damit mögliche Infektionen nicht in die Schule getragen werden.

Wie geht es weiter mit den Corona-Tests?

Vom 2. Mai an entfällt die Testpflicht, Tests sind dann freiwillig. Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Mai Kits für freiwillige Tests dreimal pro Woche zur Verfügung gestellt.

Was passiert, wenn ein Test positiv ausfällt?

Dann muss der Schüler zu Hause bleiben. Sollte ein PCR-Test negativ sein, kann wieder in die Schule gegangen werden.

Was passiert nach dem 2. Mai, wenn ein Schüler einen positiven Test hat. Muss dieser dann weiterhin zu Hause bleiben?

Die Schülerin oder der Schüler lässt einen PCR-Test machen. Bei einem positiven PCR-Test muss sich die Schülerin oder der Schüler laut Ministerium mindestens fünf Tage isolieren.

Was passiert nach dem 2. Mai mit Mitschülern, wenn ein Schüler einen positiven Test hat? Müssen sich diese dann wieder testen?

Das Kultusministerium empfiehlt, dass sich Schüler dann regelmäßig freiwillig testen. Eine Pflicht ist nicht vorgesehen.

Wird eine Maskenpflicht angeordnet, wenn es Corona-Fälle in einer Klasse oder einem Kurs gibt?

Das ist eher unwahrscheinlich. Laut Ministerium gibt es durch die neue Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes keinerlei Rechtsgrundlage mehr, eine Maskenpflicht an Schulen anzuordnen. Eine Ausnahme kann die sogenannte Hotspotregelung sein. Dann können schärfere Maßnahmen verhängt werden. Davon wollte Niedersachsen allerdings bis zuletzt keinen Gebrauch machen, weil keine Überlastung des Gesundheitssystems drohe.

Was sagen Oppositionsparteien oder Verbände zu den Schulregeln?

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg spricht sich für das Tragen von Masken an Schulen aus. Sie sagte auf Anfrage: „Die derzeitigen Zahlen mögen für eine vorsichtige Entspannung beim Infektionsgeschehen sprechen. Dennoch sollte es immer noch oberstes Gebot sein, geringe, aber wirksame Schutzmaßnahmen beizubehalten – und dazu gehört auch das konsequente Tragen einer Maske.“ Natürlich sei eine Maskenpflicht für alle Beteiligten an der Schule eine Belastung, auch wenn man sich zunehmend daran gewöhnt habe. Mit Blick auf den Herbst forderte sie mehr Präventionsmaßnahmen, wie den Einbau von Luftfiltern und Lüftungsanlagen in den Schulen.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Björn Försterling, begrüßt das tägliche Testen nach den Ferien. Dies biete nicht nur einen erhöhten Schutz für Schüler und Lehrkräfte, sondern könne auch ein Indiz für das weitere Infektionsgeschehen darstellen. „Ansonsten sollten wir auch den Schülerinnen und Schülern eine Rückkehr zur Normalität ermöglichen.“ Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist für das intensive Testen nach den Ferien. Der kommissarische Landesvorsitzende Holger Westphal sagte, bei einem starken Infektionsaufkommen sollten unbedingt etablierte Sicherheitsmaßnahmen, wie dreimal die Woche testen, Masken im Gang und am Platz sowie Abstandsregelungen beibehalten werden. Diese könnten nur wegfallen, wenn sich das Infektionsgeschehen deutlich entspanne.

Wie sieht es mit Kitas aus?

Die dreimal wöchentliche Kita-Testpflicht für Kinder ab drei Jahren soll laut Ministerium bis Ende April fortgesetzt werden. Danach sind voraussichtlich freiwillige Tests vorgesehen. Beschlossen sei dies allerdings noch nicht. Eine Maske muss auch in Kitas nicht mehr verpflichtend getragen werden. Träger der Kitas könnten aber im Einzelfall und im Rahmen ihres Hausrechts Vorgaben zum Tragen einer Maske anordnen. dpa