Hannover. Der Niedersächsische Landkreistag sieht vor allem Probleme bei der Testpflicht für Außengastronomie und Einzelhandel. Das sei nicht zielführend.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat die neue Corona-Verordnung des Landes insbesondere für die Testpflicht bei Außengastronomie und Einzelhandel kritisiert. „Das ist in der Sache nicht zielführend und bedeutet eine gravierende Benachteiligung des ländlichen Raumes. Dort gibt es keine ausgebaute Teststruktur in jedem Ort“, wird Präsident Klaus Wiswe in einer Mitteilung vom Sonntag zitiert. Für Kreise mit einer Inzidenz unter 100 bedeute das für den Einzelhandel keine Lockerung, sondern für mittlere und größere Geschäfte sogar eine Verschärfung. „Das passt überhaupt nicht zur Entwicklung der Infektionslage.“

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Corona-Verordnung mit zahlreichen Lockerungen

Am Montag tritt in Niedersachsen eine geänderte Corona-Verordnung mit zahlreichen Lockerungen in Kraft. In Kreisen und Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche) unter 100 können Handel, Gastronomie, Tourismus sowie Kulturveranstaltungen unter Auflagen wieder lockern. Voraussetzung in vielen Bereichen ist der Vorweis eines negativen Corona-Schnelltests, der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer überstandenen Infektion.

Tourismus-Regelung sei unverständlich

Für den Landkreistag ist es auch unverständlich, warum der Tourismus zunächst nur für Einwohner Niedersachsens geöffnet wird. Kritisiert wird weiter, dass wenig praktische Hinweise aus den Kreisen und der Region Hannover im Anhörungsverfahren aufgegriffen worden seien.

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Praktische Erfahrungen werden nicht miteinbezogen

„Trotz einer Frist von nur wenigen Stunden geben die kommunalen Spitzenverbände zu jeder Verordnung eine umfangreiche Stellungnahme ab. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort verstehen nicht, warum ihre praktischen Erfahrungen dennoch so wenig in die Rechtsetzung des Landes einfließen“, erklärte Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

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