Berlin. Die Verordnung mit Lockerungen für gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene ist in Kraft getreten. Das müssen Sie jetzt wissen.

  • Die Lockerungen für Geimpfte und Genesene gelten seit vergangenem Sonntag
  • Damit müssen sich vollständig Geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung Genesene nun nicht mehr an Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen halten
  • Lesen Sie hier, was jetzt für diese Gruppen gilt und welche Nachweise sie benötigen

Shopping oder Friseurbesuch ohne vorherigen Corona-Test, keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr: Seit Sonntag, den 9. Mai, dürfen sich Menschen mit vollständigem Impfschutz und nach überstandener Covid-19-Infektion über mehr Freiheiten freuen. Die entsprechende Verordnung hat der Bundestag beschlossen, kurz darauf folgte der Bundesrat. Für vollständig gegen Corona Geimpfte und für Genesene kann so ein Stück Normalität zurückkehren.

Doch für wen gelten die Lockerungen genau? Und wie kann man nachweisen, dass man geimpft oder genesen ist? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was gilt jetzt für Genesene und Geimpfte?

Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, sollen für Geimpfte und Genesene nicht mehr gelten. Die bisherige Beschränkung für Treffen gilt nicht für eine private Zusammenkunft, an der ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, heißt es in der Verordnung. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung nach dem Infektionsschutzgesetz entfällt für diese Personengruppen.

Für die bislang knapp zehn Millionen Geimpften und Genesenen gilt zudem: Überall dort, wo ein negatives Testergebnis für den Zutritt zu Geschäften, Friseuren oder Zoos nötig ist, müssen sie nur noch ihren Impfstatus nachweisen. Wer nur einmal geimpft ist, muss sich weiterhin in solchen Fällen "freitesten". Die Sorge, dass ein solcher Test durch die Immunreaktion aufgrund der ersten Impfung fälschlicherweise positiv ausfallen könnte, ist laut RKI unbegründet.

Auch was Reisen betrifft, gibt es Änderungen für die entsprechenden Gruppen: Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland müssen sich vollständig Geimpfte und genesene Menschen nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne begeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Ab wann gelten die Regeln?

Die neue Verordnung ist seit vergangenem Sonntag in Kraft. Das heißt: Dort, wo aktuell eine strikte Ausgangssperre ab 24 Uhr herrscht, konnten Geimpfte und Genesene am Wochenende auch noch nach Mitternacht ohne triftigen Grund (auch zu mehreren) draußen unterwegs sein.

Warum werden Geimpfte und Genesene gleichgestellt?

Das Robert Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass Geimpfte – und auch Genesene – wohl keine wesentliche Rolle mehr für den Verlauf der Pandemie spielen. Aber das RKI betont auch, dass das Übertragungsrisiko nicht null ist und Geimpfte und Genesene deshalb trotzdem Maske tragen, Abstand halten und auf Hygiene achten sollten.

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    Aktuell geht die Forschung davon aus, dass Genesene eine Weile immun sind. Wie lange, ist aber individuell unterschiedlich. Man geht davon aus, dass Genesene in der Regel mindestens ein halbes Jahr lang keine Neuinfektionen zu befürchten haben. Ob sie jedoch gleich gut geschützt gegen eine Infektion sind, ist noch nicht abschließend geklärt.

    Ab wann gilt man als genesen?

    Eine Infektion mit dem Coronavirus muss nachweisbar gewesen sein und das positive Testergebnis mindestens 28 Tage alt sein.

    Wie lange darf die Infektion zurückliegen?

    Entscheidend ist der Zeitpunkt des positiven PCR-Tests. Dieser darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Danach benötigen Genesene eine Auffrischungsimpfung – hier soll aber eine Impfdosis ausreichen.

    Welchen Nachweis muss ich als Genesener bzw. Genesene vorlegen?

    Als Nachweis ist der Bescheid über einen positiven PCR-Test möglich. Dieser ist frühestens 28 Tage nach dem Testtermin bis zu bis sechs Monate danach gültig. Ebenso ist ein Zeugnis des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und ein anschließendes negatives Testergebnis als Nachweis möglich.

    Falls man das Testergebnis verloren oder weggeworfen hat, kann man den Hausarzt um eine Kopie bitten. Falls der Test in einem Testzentrum gemacht wurde, sollte man das Gesundheitsamt nach einer "Genesenen-Bescheinigung" fragen.

    Ist der Nachweis fälschungssicher?

    Nein. Weltweit hat sich bereits ein illegales Nischengeschäft mit gefälschten Corona-Tests entwickelt. Im Internet bieten Händler gefälschte negative Corona-Testzertifikate an. Welche Strafen in Deutschland bei der Fälschung von Tests drohen, ist noch nicht klar geregelt. Der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse wird mit Haft von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen geahndet. Bei Urkundenfälschung drohen jedoch bis zu zehn Jahren Gefängnis.

    Ab wann gilt man als vollständig geimpft?

    Bei den meisten Impfstoffen bedarf es einer oder zweier Impfungen für einen vollständigen Schutz. Nur bei dem Vakzin von Johnson&Johnson reicht eine Impfdosis aus. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

    Was müssen Geimpfte vorlegen?

    Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – aktuell den normalen (gelben) Impfpass oder das vom Impfzentrum ausgefüllte Formular. Denn wer seinen Impfpass beim Impftermin vergessen hat, bekommt eine Impfbescheinigung ausgestellt. Später kann ein Arzt die Immunisierung im Impfpass nachtragen. Beim Hausarzt oder der Hausärztin können Sie sich auch einen neuen Impfpass ausstellen lassen. Bald soll auch ein digitaler Impfpass in Deutschland verfügbar sein. Lesen Sie auch: Flut an Fake-Impfpässen - So leicht sind sie zu fälschen

    Wie wird das kontrolliert?

    "Das wird verdammt schwer, es zu kontrollieren", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Freitagmorgen im Deutschlandfunk. Für eine Übergangszeit sei es unumgänglich, dass Geimpfte ihren Impfpass oder eine Bestätigung ihres Arztes mitführten. Im öffentlichen Raum würden die neuen Regelungen wie bisher durch Polizei und Ordnungsämter kontrolliert. Das wird nicht leicht: Viele Beamtinnen und Beamte müssen zunächst einmal lernen, echte von gefälschten Impfdokumenten zu unterschieden. Polizeigewerkschafter fordern zudem eine Pflicht zum Mitführen des Impfpasses für Geimpfte.

    Wann kommt der EU-Impfpass?

    In Deutschland soll der digitale Impfnachweis "CovPass" heißen und in wenigen Wochen verfügbar sein, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Eine mehrstufige Testphase für die Anwendung, mit der Nutzer schnell via Smartphone nachweisen können, doppelt gegen das Coronavirus geimpft zu sein, habe erfolgreich begonnen. Man sei "stabil im Zeitplan".

    Zudem soll die App mehr können als bislang bekannt: So sollen auch die negativen Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, die von Dritten durchgeführt werden, ein grünes Ampelsignal auf dem Smartphone-Screen auslösen. Damit würde sie auch leichtere Grenzübertritte innerhalb der Europäischen Union ermöglichen, die sich auf einen gemeinsamen Standard für den digitalen Impfnachweis verständigt hat. Auch die Information, dass man von einer Covid-Erkrankung genesen ist, wird sich hinterlegen lassen.

    Den Ausweis entwickelt in der EU jedes Land für sich, auf der Basis gemeinsamer europaweiter Standards, die schon im Januar festgelegt wurden. Doch bislang war in Deutschland die Frage ungeklärt, wie all jene an das digitale Impfzertifikat kommen sollen, die bis zu dessen Einführung bereits doppelt geimpft sind. Sie sollen nun einen Brief mit einem QR-Code bekommen, den sie nachträglich in die CovPass-App einscannen können. Wer erst nach der Einführung der App die zweite Impfung bekommt, soll das Impfzertifikat direkt im Impfzentrum oder der impfenden Praxis erhalten.

    Wer kein Smartphone besitzt, wird auch den Papierausdruck als Nachweis nutzen können. Zudem gelten auch die herkömmlichen gelben Impfbücher weiter. "CovPass ist eine Ergänzung, kein Ersatz", betonen die Verantwortlichen. Mehr dazu: Urlaub 2021 - Streit um den europäischen Corona-Impfpass

    Ist der neue Impfnachweis fälschungssicher?

    Zunächst hatte es geheißen, dass der digitale Impfausweis nicht besonders sicher sei. Einem Medienbericht zufolge lässt sich der geplante Impfausweis problemlos fälschen. Denn nach Planungen des Gesundheitsministeriums sollten die im gelben Impfpass eingetragenen Impfnachweise umstandslos in Arztpraxen, Impfzentren oder in Apotheken auf den neuen EU-Impfausweis übertragen werden, wie die "Welt am Sonntag" berichtete. Da dieser Nachweis im gelben Impfpass leicht zu fälschen sei, sei auch das darauf aufbauende neue EU-Zertifikat entsprechend anfällig für Betrug.

    Mit dem Briefversand der QR-Codes wollen die Verantwortlichen einerseits vermeiden, dass die bis dahin wohl mehr als zehn Millionen doppelt Geimpften Impfzentren und Arztpraxen stürmen, um rechtzeitig vor der Urlaubssaison an ihr digitales Zertifikat zu kommen. Zudem kann es die kritisch diskutierte Manipulations- und Missbrauchsgefahr verringern, wenn die Impfstellen selbst ihren dort bekannten Impflingen ihren Status per Briefpost bescheinigen.

    Was passiert dann mit dem alten gelben Impfpass?

    Aktuell ist das kleine gelbe Heft also noch eines der wichtigsten Dokumente überhaupt. Wenn Geimpfte mit dem neuen digitalen Impfausweis ausgestattet sind, wird man das gelbe Impfbuch nicht mehr mitnehmen müssen. Wegwerfen sollte man es aber trotzdem nicht. Denn dort ist ersichtlich, welche Impfungen (nicht nur Corona-Impfungen) man bereits erhalten hat oder noch braucht. So werden dort ja auch Impfungen zum Beispiel gegen Grippe, Tetanus und Diphterie eingetragen.

    Außerdem soll der digitale Impfausweis das gelbe Heft nur ergänzen, nicht ersetzen. Da er auf dem Handy gespeichert ist, soll es leichter sein, den digitalen Impfpass immer mitzunehmen.

    Sind Geimpfte gefährlich für Nicht-Geimpfte?

    Die Chance, dass Geimpfte andere anstecken, ist gering, aber es ist nicht ausgeschlossen. Die Viruslast ist bei einer Infektion nach einer Impfung wohl deutlich niedriger als ohne. Sind Geimpfte einmal infektiös (also ansteckend) hält diese Infektiosität auch nicht so lange an wie bei ungeimpften Personen. Wenn jedoch bei einem Geimpften eine Corona-Infektion nachgewiesen wird, muss auch er oder sie wieder in Quarantäne.

    Muss meine Chefin mir für meinen Impf-Termin freigeben?

    Grundsätzlich sollen Beschäftigte Termine der Gesundheitsvorsorge nach Möglichkeiten außerhalb der Arbeitszeit legen. Im Falle der Corona-Schutzimpfung haben Beschäftigte aktuell wenig oder keinen Spielraum bei der Terminvergabe. Werden Beschäftigten ausschließlich Termine während der Arbeitszeit angeboten, besteht das Recht, für den Termin der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber sollte jedoch über das Fernbleiben von der Arbeit so früh wie möglich informiert werden. (mit dpa)