Lüneburg. Drei Schüler aus dem Landkreis Harburg klagten: Ihre Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit werde durch die Tests verletzt.

Die Verpflichtung zu Corona-Selbsttests vor dem Schulbesuch ist nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg rechtens. Das Gericht wies nach Mitteilung vom Dienstag unanfechtbar eine Klage von drei Schülern aus dem Landkreis Harburg ab.

Klage: Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit werde durch Tests verletzt

Sie hatten gegen die niedersächsische Corona-Ordnung geklagt. Ihre Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit werde durch die Tests verletzt. Außerdem seien die verwendeten Antigen-Schnelltests nicht treffsicher genug, um die Erlaubnis zum Schulbesuch daran zu knüpfen.

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Grundrechtseingriffe „nur von geringem Gewicht“

Die OVG-Richter befanden dagegen, in der aktuellen Lage wachse das Risiko für Schülerinnen und Schüler, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Zwar seien die Schnelltests weniger genau als PCR-Tests, sie seien aber flächendeckend angewandt ein geeignetes Mittel, um Ansteckungen zu erkennen. Die beklagten Grundrechtseingriffe seien „nur von geringem Gewicht“, die Verordnung sei rechtmäßig.