Osnabrück. Weigerung könne bei Beamten laut Kultusministerium „ein Dienstvergehen darstellen, das im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geahndet werden kann“.

Niedersachsens Lehrern können laut einem Medienbericht bei einer Verweigerung der verpflichtenden Coronatests harte Konsequenzen drohen. Eine Weigerung könne bei Beamten „ein Dienstvergehen darstellen, das im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geahndet werden kann“, sagte Ulrich Schubert, Sprecher des Kultusministeriums, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Auch tarifbeschäftigte Lehrer hätten den Test-Anweisungen Folge zu leisten und müssten sonst dem Bericht zufolge womöglich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechen. Bislang seien dem Ministerium aber keine Fälle bekannt, bei denen sich Lehrer gegen die Corona-Testpflicht gestellt hätten.

Zwei Corona-Tests pro Woche für Schülerinnen und Schüler

Von diesem Montag an müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie das Personal zwei Mal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zuhause auf Corona testen. Bei den Tests handelt es sich um sogenannte Laientests für den vorderen Nasenbereich, die das Ergebnis nach rund 15 Minuten anzeigen. Die Testkits werden von den Schulen verteilt. Wer ein positives Test-Ergebnis hat, darf die Schule nicht betreten und muss einen noch zuverlässigeren PCR-Test machen lassen.

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