Hannover. Der Landtag hat ein Wohnraumschutzgesetz beschlossen, um Mieter besser zu schützen. Mietwohnungen müssen künftig einen Mindeststandard erfüllen.

Niedersachsen schützt Mieter künftig besser vor Abzocke und maroden Wohnungen. Ein Wohnraumschutzgesetz mit entsprechenden Regelungen hat der Landtag am Dienstag in Hannover einstimmig beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Mietwohnungen künftig einen bestimmten Mindeststandard erfüllen müssen. Halten sich schwarze Schafe unter den Vermietern nicht an die Regeln, drohen hohe Bußgelder und schlimmstenfalls die Räumung der Gebäude.

Wohnungen müssen nach dem Gesetz über einen Strom- und Wasseranschluss sowie eine Heizung und eine Sanitäreinrichtung verfügen - all dies in funktionsfähigem Zustand. Außerdem müssen ausreichend natürliches Licht und Belüftung vorhanden sein. Schlimmstenfalls können Kommunen Wohnungen für unbewohnbar erklären und hohe Bußgelder verhängen.

Überbelegter Wohnraum und überhöhte Mieten

Neben den baulichen Mindestanforderungen regelt das Gesetz auch die Belegungsdichte von Mietwohnungen. Häufig nämlich wird Wohnraum überbelegt und es werden völlig überhöhte Mieten verlangt, die dann vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden. Für eine solche Ausbeutung von Mietern durch zwielichtige Vermieter soll es künftig keinen Platz mehr geben. Hintergrund der Gesetzesinitiative waren die unhaltbaren Zustände in zwei Wohnblocks im Delmenhorster Wollepark. Vermietern solcher oft vollkommen heruntergekommener Problemimmobilien sollen ihre Praktiken künftig erschwert werden.

Lesen Sie auch:

Schutz von Werksvertragsarbeitern

Außerdem beinhaltet das Gesetz Regelungen zum Schutz von Werksvertragsarbeitern vor einer unangemessenen Einquartierung, sagte Bauminister Olaf Lies (SPD). Aufgedeckte Missstände bei der Unterbringung von Beschäftigten der Fleischindustrie waren ein weiterer Auslöser für das Gesetz. Wie Lies sagte, hätten Kommunen um gesetzliche Regelungen gebeten, um besser gegen Vermieter von Schrottimmobilien und unwürdigen Quartieren vorgehen zu können.