Hannover. Insgesamt zehn Verstöße gegen de Corona-Arbeitsschutzverordnung wurden in Niedersachsen bislang festgestellt. Weitere Fälle werden noch geprüft.

Bis Mitte Februar haben die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen und Bremen nur wenige Verstöße gegen die Corona-Arbeitsschutzverordnung festgestellt. In Niedersachsen wurden bei 135 Kontrollen zehn Verstöße festgestellt, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte. Weitere Fälle seien noch in der Prüfung. Arbeitgeber wurden in den registrierte Fällen aufgefordert, den Vorgaben nachzukommen. Eine Anordnung von Bußgeldern sei nicht vorgesehen, hieß es.

In Bremen wurden bei 33 Kontrollen acht Verstöße registriert. Auch dort mussten keine Bußgelder verhängt werden. „Die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass der allerüberwiegende Anteil der Arbeitgeber die Verordnung umsetzt“, teilte ein Sprecher der Gesundheitssenatorin mit. In den meisten Fällen habe die Beratung durch die Gewerbeaufsicht gereicht. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in Bremen auf den Branchen Verkehr und Lagerei.

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Arbeitgeber müssen Beschäftigten Möglichkeit von Homeoffice oder kleinen Arbeitsgruppen bieten

Laut Corona-Arbeitsschutzverordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten anbieten, Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen - wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Wenn das nicht möglich ist, sollen Firmen zum Beispiel kleine und feste Arbeitsgruppen einrichten.

Bietet ein Arbeitgeber kein Homeoffice an, muss er darlegen, warum dies in seinem Betrieb nicht möglich ist. Tut er dies nicht, können die Behörden ihn zu einer Begründung auffordern. Die Arbeitsschutzverordnung gilt seit dem 27. Januar und ist bis zum 15. März befristet. Die Einhaltung der Verordnung soll von den Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrolliert werden.