Hannover. Bei Ärzten seien entsprechende Tests möglich. Das Netz müsse allerdings noch ausgebaut werden.

Flächendeckende kostenlose Schnelltests auf das Coronavirus bei Ärzten, in Impfzentren und Apotheken wird es in Niedersachsen zunächst noch nicht geben. Die Landesregierung werde alles tun, damit den Bürgerinnen und Bürgern Schnelltests angeboten werden können, sagte eine Regierungssprecherin in Hannover.

Aber weder der Bund noch das Land Niedersachsen hätten flächendeckende Schnelltests für die kommende Woche angekündigt, die nationale Teststrategie solle bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden. Es gebe gute Gespräche mit der Apothekerkammer, weitere Partner sollten eingebunden werden.

Netz für Tests müsse ausgebaut werden

Bei Ärzten seien entsprechende Tests möglich, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Das Netz müsse aber noch ausgebaut werden. An den Schulen laufe ein Pilotprojekt, um noch vor den Osterferien Personal und Schüler jeweils einmal wöchentlich testen zu können. Verpflichtend vorgeschrieben wird dies laut der neuen Corona-Verordnung des Landes nicht. Daneben sind Laien-Selbsttests zur Anwendung zuhause in die ersten Supermärkte gekommen - und waren sofort vergriffen.

Die neue Verordnung sieht vor, dass Besucher bestimmter Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen einen gültigen PCR- oder Selbsttest vorweisen müssen. Liegt dieser nicht vor, müssen die Verantwortlichen einen Selbsttest anbieten. Das gelte etwa bei sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie etwa beim Kosmetiker, wo eine medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, bei einer logopädischen Behandlung, für Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige vor dem Betreten von Alten- und Pflegeheimen sowie für Besucher von Heimen, wenn die Inzidenzzahl in der Stadt oder dem Kreis 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in der Woche übersteigt.

Unternehmen sollten sich mit Schnelltests eindecken

Unternehmen müssten sich daher auch selbst mit Schnelltests eindecken, sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Derzeit liege der Ball im Feld des Bundes, betonte sie. Aus der neuen Testverordnung des Bundes begründe sich der Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche.

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