Hannover. Die Öl- und Gasförderung in Niedersachsen geht zwar zurück, beschert dem Land aber weiter üppige Einnahmen. Nun vereinbart die Regierung eine Senkung.

Schadensabwehr oder schmutziger Deal – der Landtag hat sich einen heftigen Schlagabtausch über einen von der Regierung mit der Öl- und Gas-Industrie vereinbarten Vergleich über die Höhe der Förderabgabe geliefert. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) verteidigte die Vereinbarung am Mittwoch im Parlament in Hannover gegen Kritik von Grünen und FDP. Es handele sich nicht um einen Rabatt oder eine Subvention für die Industrie, sondern einen Vergleich, um erheblichen finanziellen Schaden vom Land abzuwehren.

Die Grünen hatten den Vergleich, dem der Landtag am Abend mit der Mehrheit von SPD und CDU zustimmte, auf die Tagesordnung gesetzt, weil das Land damit aus ihrer Sicht ohne Not auf Millioneneinnahmen verzichtet und sich auf zehn Jahre im Voraus der Handlungsfähigkeit bei der Förderabgabe beraubt.

„Die Große Koalition vergoldet das schmutzige und klimaschädliche Geschäft der Öl- und Gasindustrie“, sagte Stefan Wenzel. „Diesen Deal mit der Industrie geht die Große Koalition ohne jede Not ein.“ Der FDP-Abgeordnete Jörg Bode sprach von einem „dreckigen Deal“, der in seiner Ausgestaltung und wegen der finanziellen Folgen für das Land nicht angemessen sei.

Abgeordnete: Land entgeht somit Rechtsstreit

Wie der SPD-Abgeordnete Christos Pantazis und der CDU-Abgeordnete Ulf Thiele betonten, räumt Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) mit dem Vergleich einen Rechtsstreit mit den Öl- und Gasunternehmen über die Höhe der Abgabe aus. Bei einem Verlust dieses Rechtsstreits drohten dem Land Rückzahlungen von weit mehr als einer Milliarde Euro. Im Gegenzug entgehen dem Landeshaushalt bis 2030 nun Einnahmen von geschätzten 250 Millionen Euro. Da die Förderung rückläufig ist, lassen sich die Einnahmen über die Förderabgabe nicht genau vorhersagen. Die Förderabgabe geht zu 61 Prozent an den Landeshaushalt, der Rest fließt in den Finanzausgleich von Bund und Kommunen.

Hintergrund des Rechtsstreits zwischen Land und Förderunternehmen ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende 2018 über Öl- und Gasabgaben, die über den vom Bund festgelegten Regelsatz von zehn Prozent hinausgehen. Das Ziel, die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, rechtfertigt demnach keine höhere Abgabe als den Regelsatz. Mehrere Unternehmen hätten vor dem Hintergrund dieses Beschlusses die niedersächsischen Abgabebescheide für die Jahre 2013 bis 2018 angefochten, heißt es in dem Regierungsantrag zur Senkung der Abgabe.