Braunschweig. Der Transplantationsmediziner von der Uniklinik Göttingen war 2015 in einem aufsehenerregenden Prozess freigesprochen worden. Nun wird er entschädigt.

Das Oberlandesgericht hat das Land Niedersachsen verurteilt, dem im Göttinger Organspendeskandal freigesprochenen Arzt 1,16 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Das Land hatte sich in dem Berufungsprozess am OLG gegen die Entschädigungszahlung an den Mediziner gewehrt. Das Oberlandesgericht bestätigte nun im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Braunschweig, das dem Arzt im vergangenen Jahr diese Entschädigung zugesprochen hatte.

Der Chirurg war einer Angeklagten im Organspende-Skandal von 2015

2015 musste sich der frühere leitende Oberarzt der Chirurgie an der Göttinger Uniklinik in einem bundesweit aufsehenerregenden Prozess wegen elffachen versuchten Totschlags und dreifacher Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dass er gegenüber der Organverteilungsstelle Eurotransplant Patientendaten und Wartelisten manipuliert und dadurch den Tod mehrerer Patienten billigend in Kauf genommen hätte. Er wurde freigesprochen, zwei Jahre später bestätigte der Bundesgerichtshof den Freispruch. Zuvor hatte der heute 53-Jährige fast das komplette Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde nach Zahlung einer Kaution von 500.000 Euro entlassen.

Seine Forderung nach der Millionen-Entschädigung begründete er nicht nur mit der U-Haft und Zinsschäden von 80.000 Euro, weil seine Familie für die Kaution einen Kredit aufnehmen musste: Es ging ihm vor allem um ein verpasstes Gehalt von 50.000 US-Dollar pro Monat: Wegen der Untersuchungshaft konnte er seinen neuen Arbeitsplatz in Jordanien nicht antreten. Dieser Posten machte nach Angaben des Oberlandesgerichts mit circa 1,1 Millionen Euro den größten Teil der Klage aus.

Die Revision hat der Senat nicht zugelassen. Das Land kann innerhalb von vier Wochen Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig kündigte an, die Urteilsgründe sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, ob eine solche Beschwerde eingelegt werden soll.

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