Hannover. Das Landgericht Hannover hat einen 30-Jährigen dazu verurteilt, eine Fehlüberweisung zu seinen Gunsten zurückzuzahlen. Das Geld hatte er verprasst.

Es wäre aber auch zu schön gewesen: Ein Empfänger einer fehlerhaften Überweisung von über 170.000 Euro muss das Geld an die Bank zurückzahlen, nachdem er einen Großteil ausgegeben hat. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hervor. Dabei half dem 30-Jährigen auch sein Einwand nichts, die Überweisung zwar erhalten, das Geld aber größtenteils für „Luxusaufwendungen“ ausgegeben zu haben.

Die damalige Lebensgefährtin des Mannes soll die Überweisung veranlasst haben

So soll er laut Gericht allein vom 24. bis 27. Juli 2019 etwa 92.000 Euro „verprasst“ haben - 3600 Euro fielen demnach für Hotel- und Mietwagenkosten an, 15.000 Euro verspielte er im Casino, 18.500 Euro gab er im Bordell aus und 50.000 Euro wurden ihm gestohlen. Das Gericht wies ihn darauf hin, dass der Mann von Anfang an mit einer Rückzahlung habe rechnen müssen. Er habe die Klageforderung anerkannt und sei zur Rückzahlung des vollständigen Betrages verurteilt worden.

Mitte Juli 2019 hatte der Mann die Fehlüberweisung erhalten. Zu diesem Zeitpunkt sei seine Lebensgefährtin bei der Bank angestellt und in der Auszahlungsabteilung tätig gewesen. Nach Angaben der Bank ergaben interne Ermittlungen und eine Auswertung der elektronischen Überweisungsdaten, dass die Frau die Überweisung veranlasst hatte; das Geld sei eigentlich als Baufinanzierung für einen Bankkunden vorgesehen gewesen.