Naumburg. Wegen einer Verjährungsfrist sind die Ermittlungen gegen das rechte Prepper-Netzwerk „Zuflucht“ vom Scheitern bedroht. Die Frist endet im Dezember.

Die Ermittlungen gegen das rechtsextreme Prepper-Netzwerk „Zuflucht“ drohen an Verjährung zu scheitern. Sollten die Ermittler den Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Waffenrecht bis zum Dezember nicht erhärtet haben, könnte das Verfahren eingestellt werden - die im Raum stehenden Verstöße wären dann fünf Jahre her. Das bestätigte am Donnerstag der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Klaus Tewes. „Wenn wir bis Dezember genügend Anhaltspunkte gefunden haben, könnten wir Beschuldigte befragen und eine drohende Verjährung damit unterbrechen“, sagte Tewes.

Rechtsextreme sollen sich darauf vorbereitet haben, einen Rassenkrieg zu führen

Als Prepper werden Menschen bezeichnet, die sich etwa mit Trockennahrung horten oder Bunker bauen auf eine apokalyptische Katastrophe vorbereiten. Die Naumburger Behörde hatte nach Berichten der „taz“ und der Rechercheplattform „LSA Rechtsaußen“ über das Netzwerk Ermittlungen eingeleitet. Im Fokus stünden dabei mehrere Personen, sagte Tewes.

In den Berichten ging es um eine Gruppe rechtsextremer Bundeswehr-Reservisten und Burschenschaftern, die sich seit 2015 auf einen „Rassenkrieg“ vorbereiten, sich dazu bewaffnen und Schießübungen durchführen sollen. Diese Übungen sollen in einer zu dem Zeitpunkt stillgelegten Schießhalle im Landkreis Wittenberg stattgefunden haben. Die Autoren hatten zudem Chatprotokolle veröffentlicht, aus denen die rechtsextreme Gesinnung der Beteiligten hervorging.

Verwendung verfassungswidriger Symbole nur dann strafbar, wenn sie öffentlich geschieht

Schon im Juni hatten sich erste Konsequenzen aus der Recherche ergeben: So trat ein mutmaßliches Mitglied der Gruppe in Sachsen-Anhalt aus der CDU aus, nachdem die Partei in Folge der Berichterstattung einen Parteiausschluss des Mannes eingeleitet hatte. Auch der Magdeburger Landtag befasste sich damit, dabei griffen mehrere Fraktionen scharf die AfD an, weil ein Mitglied der Gruppe jahrelang für die AfD-Fraktion im Landtag gearbeitet haben soll.

Aus der Berichterstattung ergebe sich ein Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sagte Tewes. Gerade letzteres sei allerdings schwer zu belegen, da die Verwendung der Kennzeichen nur strafbar ist, wenn sie öffentlich geschieht.

Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt in Sachsen bei der Gruppe „Zuflucht Beuden“

Den Schwerpunkt der Ermittlungen sieht die Naumburger Behörde allerdings in Sachsen, wo ein Großteil der Gruppe wohnen soll. Auch dort ist die Staatsanwaltschaft bereits aktiv geworden. Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft, sagte auf Anfrage, dass derzeit noch ein Vorermittlungsverfahren mit Blick auf die Prepper-Gruppe „Zuflucht Beuden“ laufe.

Dabei geht es um die Frage, ob sich Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht von Straftaten gegen Mitglieder des Netzwerks ergeben. Eine Entscheidung über die Einleitung von weiteren Ermittlungen sei von Seiten der Staatsanwaltschaft noch nicht gefallen, sagte Schulz. Momentan warte man noch auf Unterlagen vom Landeskriminalamt Sachsen.