Hannover. Der Bierfahrradfahrer belieferte einen Junggesellenabschied und verletzte sich. Sein Betreiber muss Schmerzensgeld zahlen – doch nicht in voller Höhe.

Weil er als Zapfer auf einem Bierfahrrad nicht ausreichend gegen einen Sturz abgesichert war und zu Fall gekommen ist, muss der Betreiber des Rads einem Mann Schmerzensgeld zahlen. Der Betreiber hätte einen Gurt installieren müssen, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Die volle Höhe des Schmerzensgeldes wird nicht ausgezahlt – den Fahrer fährt nämlich eine Mitschuld

Der Kläger war demnach Mitte Mai 2019 am Ende eines Junggesellenabschieds gefallen, als eine Mitarbeiterin des Betreibers das Bierfahrrad über einen abgesenkten Bordstein auf das Betriebsgelände lenkte.

Allerdings treffe den zum Ende der Tour angetrunkenen Zapfer ein Mitverschulden, deshalb sprach das Gericht ihm das verlangte Schmerzensgeld nicht in voller Höhe zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.