Bückeburg. Die NPD hat gegen Ministerpräsident Weil geklagt. Er soll seine Neutralitätspflicht in einem Tweet verletzt haben. Dieser gibt sich gelassen.

Der Staatsgerichtshof in Bückeburg beschäftigt sich demnächst mit Tweets von Ministerpräsident Stephan Weil gegen eine NPD-Demo in Hannover. Das Gericht verhandelt am 9. September auf Antrag der rechtsextremen Partei über die Frage, ob der SPD-Politiker mit Äußerungen im Kurznachrichtendienst Twitter im November 2019 die Neutralitätspflicht verletzt hat, wie der Staatsgerichtshof am Freitag mitteilte.

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Zunächst muss vor dem Staatsgerichtshof geprüft werden, ob die NPD überhaupt ein Verfahren anstrengen kann

In der Verhandlung werde zunächst geprüft, ob der Landesverband der NPD überhaupt das Recht habe, ein sogenanntes Organstreitverfahren in Gang zu bringen, sagte ein Gerichtssprecher. Weil muss an der Sitzung nicht teilnehmen. Er wird in solchen Angelegenheiten vom Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, vertreten, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Mit einer Entscheidung in dem Fall wird erst einige Wochen nach dem September-Termin gerechnet.

„Ich sehe dem Ausgang des Verfahrens sehr gelassen entgegen und bin mit mir im Reinen“, hatte Weil im Dezember nach Bekanntwerden der Klage gesagt. Er hatte es via Twitter als perfide bezeichnet, dass die NPD „unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit gegen die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit“ demonstrieren wolle.

Mit einem ähnlichen Verfahren hatte die NPD in Thüringen 2016 Erfolg

Am 23. November 2019 hatten in Hannover rund 7000 Menschen, darunter auch Stephan Weil, gegen Bedrohungen von Journalisten sowie für die Pressefreiheit demonstriert. Anlass war eine Kundgebung der NPD gegen kritische Journalisten, zu der sich rund 110 Teilnehmer versammelten.

In Thüringen hatte die NPD mit einem ähnlichen Verfahren vor Gericht Erfolg. 2016 hatte die Partei gegen Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) geklagt. Ramelow habe mit zwei Äußerungen zur NPD das Recht der Partei auf Chancengleichheit verletzt, entschied das Thüringer Verfassungsgerichtshof damals. Der Regierungschef hatte von „Nazis“ gesprochen und an die demokratischen Parteien appelliert, dass es „keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen“ geben dürfe.