Celle. Am Freitag steht eine mutmaßliche IS-Kämpferin in Celle vor Gericht. Die 30-Jährige soll 2014 nach Syrien gereist sein, um für den IS zu kämpfen.

Von Frauen ist erst kaum die Rede, als die Ausreisewelle junger, radikalisierter Menschen aus Deutschland zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vor über fünf Jahren in Gang kommt. Mit langen Bärten und schweren Waffen posieren Männer auf Fotos aus der Konfliktregion. Oft in Begleitung angehender Kämpfer, brechen aber auch junge Frauen Richtung Syrien und Irak auf.

Frauen wie die Angeklagte in Celle haben oft organisatorische Aufgaben übernommen

Mit der Rückkehr nach Deutschland stehen sie nun häufiger vor Gericht. Denn anders als zunächst dargestellt, haben sie nicht nur den Kämpfern den Haushalt gemacht. Am Oberlandesgericht Celle beginnt am Freitag der Prozess gegen eine Deutsch-Syrerin, die die Ausreise von Frauen zur Heirat mit IS-Kämpfern organisiert haben soll.

Laut Staatsanwaltschaft soll die 30-Jährige Teil eines sogenannten Schwesternnetzwerks radikalisierter Frauen gewesen sein, das weitere Frauen in Deutschland für den IS gewonnen und in die Aktivitäten der Miliz eingegliedert hat. Die Angeklagte aus Vechta soll 2014 mit ihrem damaligen Ehemann aus Niedersachsen nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen und dessen bewaffneten Kampf zu unterstützen. Ihr Mann kam dort ums Leben. Unter anderem soll sie über zwei Kalaschnikow-Sturmgewehre und eine Handgranate verfügt haben, weshalb ihr unter anderem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen wird.

Immer häufiger kehren Frauen aus Syrien zurück. Hier erwartet sie das Gericht

Den ersten Schuldspruch gegen eine IS-Heimkehrerin gab es vor einem Jahr am Oberlandesgericht Stuttgart. Eine damals 32 Jahre alte zum Islam konvertierte Deutsche erhielt wegen Mitgliedschaft im IS fünf Jahre Haft. Sie heiratete einen Kämpfer, lief mit einer Maschinenpistole herum und pries in einem Internetblog das Leben beim IS an. Weitere Verurteilungen folgten seitdem.

Im Dezember wurde ein junge Frau aus Bochum, die zu einem deutschen IS-Kämpfer nach Syrien ausgereist war, zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ende April erhielt eine Frau aus Oberhausen, die mit ihren drei Kindern nach Syrien gegangen war, für die Mitgliedschaft in der Miliz fünf Jahre und drei Monate Haft.

Immer wird den Rückkehrerinnen vorgeworfen, sie hätte Menschen als Sklaven gehalten und diese misshandelt

Schwer wiegen die Vorwürfe gegen zwei IS-Rückkehrerinnen, gegen die derzeit Prozesse an den Oberlandesgerichten München und Düsseldorf laufen. Eine junge Frau, die vom Bodensee aus zum IS aufbrach, sich laut Anklage an Waffen ausbilden ließ und Wach- sowie Polizeidienste für den IS schob, soll sich außerdem ein jesidisches Mädchen und zwei jesidische Frauen als Sklavinnen gehalten haben.

Außerdem soll sie versucht haben, Nachschub für den IS zu rekrutieren. Und die aus dem niedersächsischen Lohne stammende Jennifer W. muss sich wegen IS-Mitgliedschaft und Mordes an einem fünfjährigen jesidischen Mädchen verantworten, das als Sklavin gehalten worden sein soll. Sie soll tatenlos zugesehen haben, wie das Kind in ihrem Haushalt im Irak verdurstete.

Lorin I. ist nicht der erste Fall einer IS-Kämpferin, der in Celle verhandelt wird

Am Oberlandesgericht Celle wird es am Freitag nicht das erste Mal sein, dass eine weibliche IS-Angeklagte im Hochsicherheitssaal Platz nimmt. Vor dreieinhalb Jahren bereits wurde dort der Prozess gegen die damals 16-Jährige IS-Sympathisantin Safia S. verhandelt, die einem Polizisten im Bahnhof Hannover unvermittelt ein Messer in den Hals rammte. Die Ermittler werteten die Tat damals als ersten Anschlag im Auftrag des IS in Deutschland. Safia erhielt sechs Jahre Haft und hat inzwischen einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt, unter neuem Namen will sie ihr Leben fortsetzen. Im Mittelpunkt ihrer bisherigen Haftzeit stand der erzieherische Aspekt.

Die verstärkte Rückkehr der nach Syrien ausgereisten Frauen stellt nicht nur die Gerichte vor die schwierige Aufgabe, den Einsatz bei der Miliz strafrechtlich zu bewerten. Dazu kommt, dass die meisten der Frauen - und so auch Lorin I., die ab Freitag vor Gericht steht - mit Kindern nach Deutschland zurückkehren, die meist Jahre bei der Terrormiliz verbracht haben.

Auch um ihre Zukunft müssen sich die Behörden kümmern. Die nun angeklagte Frau war nach ihrer Abschiebung mit ihren vier minderjährigen Kindern aus der Türkei Anfang Dezember verhaftet worden. Die Kinder kamen in die Obhut des Jugendamtes. Der Mutter drohen bis zu zehn Jahre Haft.